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59 Anzeigen wegen touristischer Vermietung

Die derzeitige Rechtslage: Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Palma de Mallorca an Urlauber vermietet, darf seine Immobilie nicht in Ferien- und Reiseportalen im Internet bewerben. | Foto: Archiv Ultima Hora

| Mallorca |

176 Wohnungsbesitzer auf Mallorca sind wegen der Vermietung ihrer Immobilien an Urlauber nach Beschwerden ins Visier der Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums geraten. Das gab der balearische Tourismusminister Biel Barceló aufgrund einer parlamentarischen Anfrage bekannt.

Die Eigentümer waren nach Beschwerden, die von Nachbarn oder den Urlaubern selbst vorgebracht worden waren, überprüft worden. Diese führten im bisherigen Jahresverlauf zu 59 Anzeigeverfahren. Allerdings seien in diesen Fällen vorerst keine Geldstrafen erhoben worden.

Das Vermieten von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist auf Mallorca nach dem touristischen Rahmengesetz der Balearen nicht zulässig, wenn diese Immobilien auf einschlägigen Urlaubs- und Ferienportalen im Internet beworben werden. Doch genau diese Art von Werbung hatten die jetzt angezeigten Immobilienbesitzer betrieben.

Auf den Balearen dürfen einzig Einfamilienhäuser touristisch beworben werden. Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus am Mietmarkt platzieren möchte, kann das im Rahmen des spanischen Mietrechts tun, darf die Wohnung aber nicht in Ferienportalen bewerben.

Die bisher eingeleiteten Verfahren gegen die 176 Wohnungsbesitzer entfallen auf den Zeitraum Januar bis Oktober dieses Jahres. In der ersten Jahreshälfte, in der noch die konservative Volkspartei an der Regierung war, wurden 55 Verfahren eingeleitet, die zu 22 Anzeigen führten. Von Juli bis Oktober, nun unter sozialistischer Ägide, leiteten die Inspektoren des Ministerium 121 Verfahren ein, die in 37 Anzeigen mündeten.

Einem Bericht der spanischen MM-Schwesterzeitung Ultima Hora vom Montag zufolge gehen Experten davon aus, dass auf den Balearen rund 75.000 Häuser und Wohnungen zum Vermieten angeboten werden, die Mehrzahl davon auf touristischen Urlaubs- und Ferienportalen im Internet.

Die umstrittene Rechtslage durch das balearische Tourismusgesetz steht seit Langem in der Kritik. Der Hotelverband sieht in der Praxis unlauteren Wettbewerb. Die Verbände der Immobilienbesitzer fordern hingegen eine klare Regelung, die den Weg für touristische Vermietungen frei macht, gegen Bezahlung der dabei anfallenden Steuern.

Die Balearen-Regierung plant derzeit, die Regelungen im Tourismusgesetz zu reformieren. Sie erwägt derzeit Mindeststandards an Qualität und Ausstattung einer Wohnung sowie und Obergrenzen, etwa für einzelne Wohnviertel, damit nicht jedwede Immobilie auf jedwede Art vermietet werden kann.

MM hat am 8. Dezember die Kommentarfunktion zu dieser Meldung abgeschaltet.

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