Juristischer Sieg mit schalem Beigeschmack: Ein spanisches Gericht hat die Kündigung der Air-Berlin-Mitarbeiter auf Mallorca annulliert – zunächst aber ohne praktische Auswirkungen. Seit Mittwoch ist das Urteil rechtskräftig. Ob und wann das zugesprochene Geld ausgezahlt werden kann, steht jedoch in den Sternen.
Die Angestellten in Spanien – unter ihnen 41 aus Mallorca – seien bei dem in Deutschland laufenden Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt worden, heißt es. Die Pleite der Airline hätte jedoch auch in Spanien angemeldet werden müssen, argumentieren die Richter.
Für die Ex-Mitarbeiter bedeutet das Urteil, dass sie theoretisch deutlich höhere Zahlungen zu erwarten haben. Bei der Massenkündigung im November entstand Anspruch auf die vorgeschriebene Mindestentschädigung von 20 Tageslöhnen pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Stattdessen sind nun die seit November angefallenen Gehälter ebenso fällig wie eine Entschädigung von 45 Tageslöhnen pro Jahr Firmenangehörigkeit.
„Wir hoffen, dass die Summe bald ausbezahlt wird. Schließlich sind hunderte von Millionen Euro für die Rückzahlung von Tickets auf den Konten. Wir haben bisher keinen Cent bekommen, auch nicht aus dem staatlichen Insolvenzfonds”, so Betriebsrätin Isabelle Chaban im MM-Gespräch. Nach spanischem Recht hätten Arbeitnehmer absouten Vorrang vor allen anderen Gläubigern.
Die Berufungsfrist für die Air-Berlin-Insolvenzverwalter endete am Mittwochabend. Gleichzeitig war eine Sicherheit von zwei Millionen Euro zu hinterlegen. Ein Sprecher von Insolvenzverwalter Lucas Flöther teilte auf MM-Anfrage jedoch mit, dass man auf einen Widerspruch verzichten wolle. „Der Insolvenzverwalter von Air Berlin wird keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Angesichts der Tatsache, dass sich Air Berlin in Abwicklung befindet, ist eine Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer allerdings nicht möglich. Bei den ausstehenden Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer handelt es sich deshalb um Masseverbindlichkeiten gegen Air Berlin, also vorrangige Forderungen gegen das Unternehmen. Allerdings können die Arbeitnehmer aufgrund der Massearmut im Air-Berlin-Insolvenzverfahren leider nicht mit Zahlungen rechnen”, heißt es in einer Stellungnahme.
Ob die spanische Justiz Zugriff auf die deutschen Treuhandkonten für geschädigte Ticketkäufer bekommt, muss sich im weiteren Verfahren noch zeigen. Die Anwälte der Gewerkschaft USO werden jedenfalls alle menschenmöglichen Anstrengungen unternehmen, um den Arbeitnehmern zu ihrem Recht zu verhelfen. Auch eine Haftung des Insolvenzverwalters für die Kosten der widerrechtlichen Kündigungen kommt eventuell in Frage.