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Streit um "La Muleta" geht in die nächste Runde

Die geplante Siedlung „La Muleta II” liegt oberhalb des Hafens von Sóller (rotes Kreuz). | privat

| Port de Sóller, Mallorca |

Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um die geplante Villensiedlung „La Muleta II” in Port de Sóller geht in die nächste Runde. Der Immobilienunternehmer Matthias Kühn fordert jetzt im Namen seiner einst mit der später geplatzten Bebauung betrauten Firma „Birdie Son Vida” rund 65 Millionen Euro Entschädigung inklusive Zinsen von der Balearen-Regierung.

Eine entsprechende Klage ist bereits Ende Dezember beim Obersten Gerichtshof der Balearen eingereicht worden, wie Kühns Anwalt Miquel Ramis am Dienstag bei einem Treffen mit MM erklärte. Die Verwaltung von „Birdie Son Vida” habe grünes Licht für das Vorgehen gegeben.

Kühn hatte das 46.000 Quadratmeter große Terrain über dem Hafen von Sóller 1999 erworben – und zwar als Bauland. Zunächst waren dort knapp 90 Mehrfamilien-Wohneinheiten vorgesehen, später unterschrieb der Immobilien-Unternehmer eine rechtskräftige Vereinbarung mit der Gemeinde Sóller, wonach maximal 33 Villen entstehen dürfen. Doch es kam ganz anders.

Der links-grüne „Fortschrittspakt”, der die Balearen ab 2007 regierte, änderte die Bebauungspläne, um das Gebiet zu schützen. Aus „Suelo urbano” wurde „Suelo rústico protegido”. Die Vorgehensweise wiederholte sich auch in anderen Inselregionen. Kühn fühlt sich quasi enteignet.

Zwar erreichte er nach einer Einigung mit der später regierenden konservativen Regierung 2013 einen Beschluss des Obersten Balearen-Gerichtshofs, wonach „La Muleta II” doch wieder zu Bauland werden sollte – in diesem Verfahren war im Rahmen eines Wertgutachtens auch der Wert des Geländes auf 44 Millionen Euro (zuzüglich Zinsen seit 2008) taxiert worden – allerdings setzte die Gemeinde Sóller diesen Beschluss nie um. In den Bebauungsplänen des Rathauses blieb das Terrain Schutzgebiet und damit nicht zu bebauendes Gelände. Offenbar fühlte man sich im Rathaus nicht an die Einigung gebunden.

Nach einem zweijährigen Moratorium der jetzigen Regierung lehnte das Gericht im Sommer 2018 die Klage von Kühn auf Wiederaufnahme des Geländes als Bauland ab. Dies hatte zwar zur Folge, dass der Prozess gegen die Gemeinde Sóller keinen Erfolg hatte, machte gleichzeitig aber Kühn beziehungsweise seine Gesellschaft zu Geschädigten, was erst jetzt ein Verfahren gegen die Balearen-Regierung ermöglicht.

„Ein Prozess gegen eine politische Institution ist natürlich nicht einfach”, so Kühn-Anwalt Ramis. „Schließlich kann man in einem solchen Fall keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, aber feststeht, dass die Regierung am Ende bislang immer gezahlt hat und wir sind zuversichtlich, am Ende unser Recht durchsetzen zu können.” Unklar ist indes, wie lange das Verfahren noch dauern wird. Mit Glück erhält man die Entschädigung innerhalb eines Jahres, geht das Verfahren in weitere Instanzen, kann es aber auch noch mehrere Jahre andauern.

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