Das Angebot, die historische Sonnenfinsternis am kommenden 12. August vor Mallorca zu erleben, wächst rasant – nicht nur an Land, sondern auch auf dem Meer. Während der nautische Charterverband, dessen Flotte bereits zur Hälfte für das Ereignis ausgebucht ist, eine Preisstabilität vereinbart hat, nimmt die Zahl der inoffiziellen und illegalen Tourpakete weiter zu.
Einige Anbieter bewerben kombinierte Erlebnispakete mit Aktivitäten an Land und auf See zu Preisen von über 6.000 Euro pro Person. Der Verband der Charterunternehmen der Balearen (ACIB) richtet deshalb eine klare Warnung an alle Interessierten: "Nicht alles, was vermietet wird, entspricht den gesetzlichen Vorgaben."
Charterboote werden – wie der Name schon sagt – pro Boot und nicht pro Passagier vermietet. Zwar sieht die Gesetzgebung einige Ausnahmen vor, etwa für Segelschulen oder Tauchunternehmen, doch persönliche Tickets dürfen ausschließlich Schiffe der sogenannten Liste 2 ausstellen, etwa Ausflugsboote und Fähren.
90 Prozent der Angebote sind nicht regelkonform
"Wir stoßen immer wieder auf Plattformen, die als Vermittler auftreten und Dienstleistungen weitervergeben. Das Problem dieser – und davon gibt es sehr viele – ist, dass sie die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Aktivitäten nicht kennen. In der Nautik sind 90 Prozent dieser weitervermittelten Angebote nicht regelkonform", warnt der Verbandspräsident Pedro Gil.
Der Verband arbeitet gemeinsam mit dem balearischen Meeresministerium an der Bekämpfung illegaler Bootsvermietungen in den Gewässern rund um Mallorca. Mehr als 40 Vermittlungsplattformen wurden bereits identifiziert, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Mit der Sonnenfinsternis sehen Privatpersonen und Unternehmen von außerhalb der Balearen eine historische Geschäftschance.
Fehlende Registrierungsnummern
Zu den häufigsten Verstößen bei der Bootsvermietung auf den Balearen zählen das Fehlen eines offiziell genehmigten Ein- und Ausschiffungspunkts – der nach geltendem Landesrecht verpflichtend ist – sowie das Fehlen der sogenannten Charter-Erklärung. Diese weist berechtigte Unternehmen mit einer Registrierungsnummer aus, die in sämtlichen Online-Anzeigen zwingend angegeben werden muss.
Ein ähnliches System gilt für Ferienvermietungsplattformen, die ebenfalls eine offizielle Registrierungsnummer vorweisen müssen, um ihre Objekte legal vermarkten zu dürfen. Das balearische Charterdekret legt die Pflichten des Sektors fest und regelt, welche Berufsabschlüsse und Zertifikate von der Handelsmarine anerkannt werden.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Sonnenfinsternis in eine Phase des Umbruchs im Bootsvermietungssektor fällt. Seit Inkrafttreten einer neuen staatlichen Regelung dürfen Eigentümer von Privatbooten ihre Boote erstmals bis zu drei Monate im Jahr vermieten.
"Airbnb der Meere"
Diese Regelung der spanischen Regierung kollidiert jedoch frontal mit dem balearischen Landesrecht, das die touristische Vermietung von Privatbooten ausdrücklich verbietet – aus Gründen der maritimen Sicherheit und des Umweltschutzes. Umgangssprachlich spricht man bereits vom "Airbnb der Meere".
Das Oberste Gericht der Balearen (TSJB) hat in einem im Januar veröffentlichten Beschluss den Antrag auf eine einstweilige Aussetzung des Landesdekrets abgelehnt. Es stellte klar, dass das "öffentliche Interesse" Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der privaten Bootseigentümer habe.
Damit wies das Gericht den Antrag des Verbandes der Eigentümer der sogenannten Liste Sieben zurück, der gegen das Charterdekret geklagt hatte. Es ist nicht die einzige Klage gegen die neue Landesregelung: Auch die größte Plattform des nautischen Airbnb (listaséptima.com) hat rechtliche Schritte eingeleitet, und die spanische Regierung kündigte ebenfalls eine Klage gegen die balearische Regierung an, da sie eine Überschreitung staatlicher Zuständigkeiten sieht.