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Flugverspätung: Diese Informationen über Rechte und Dienstleister helfen Betroffenen

Die Sommerzeit ist für Europas Flughäfen und Airlines ein Stresstest. Läuft irgendetwas schief, kann es zu Verspätungen und Ausfällen kommen. Passagiere haben in diesem Fall Recht auf Entschädigungen

Anzeigetafel am Flughafen Palma mit diversen Verspätungen. | T. AYUGA

| Palma, Mallorca |

Im Sommer ist am Himmel der Teufel los. Zwischen Juli und September nimmt die Flugdichte in Nord-, Zentral- und Südeuropa einschließlich Mallorca aufgrund der vielen Urlaubsreisen extrem zu, für Airports und Airlines ein echter Stresstest, denn die kleinste technische oder logistische Panne kann in dem dicht getakteten Flugplan-Netz zu Verspätungen oder gar Ausfällen führen. Und dann werden Entschädigungen fällig.

Die Rechte von Passagieren sind in der sogenannten EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Hierbei greifen Regelungen und Bestimmungen im Falle einer Nichtbeförderung des Fluggastes, einer Flugverspätung oder bei Flugausfall.

FLUGVERSPÄTUNGEN

Bei einer Flugverspätung richtet sich der Anspruch auf Entschädigung immer nach der Ankunft am Zielflughafen. Dabei muss es sich um eine Verspätung von mindestens drei Stunden handeln. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist nach Flugstrecke gestaffelt. Bei einem Kurzstreckenflug bis 1500 Kilometer beträgt die Entschädigung 250 Euro bei einer Verspätung von drei Stunden. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei Langstreckenflügen liegt die Entschädigung bei 600 Euro.

Aber: Bei einem Flug innerhalb der EU sind es stets maximal 400 Euro Entschädigung. Jeder, der ein Flugticket besitzt, hat Anspruch auf Entschädigung.

ANSPRUCH AUF ESSEN UND TRINKEN

Bei einer Flugverspätung haben die betroffenen Passagiere ein Recht auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie Anspruch auf zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Findet der eigentliche Flug aufgrund der zu großen Verspätung erst am nächsten Tag statt, steht den Betroffenen, wenn notwendig, zudem eine kostenlose Hotelunterbringung mit Transfer zwischen Flughafen und Hotel (Hin- und Rückfahrt) zu. Die Hotelunterbringung muss die Fluggesellschaft organisieren. Leider klappt das in der Praxis nicht immer. Bietet die Airline trotz Aufforderung keine Verpflegung oder Übernachtung an, „dürfen” Passagiere sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommen sie im Nachhinein von der Fluggesellschaft erstattet.

Wichtig: Heben Sie unbedingt alle Belege auf, wenn Sie Geld vorstrecken und später bei der Airline geltend machen wollen. Und: Die Betreuungsleistungen sind von der Wartezeit im Verhältnis zur planmäßigen Abflugzeit und von der Flugstrecke abhängig. Der Anspruch besteht bei einer Abflugverspätung von mindestens zwei Stunden und einer Flugstrecke bis einschließlich 1500 km.

Oder aber bei einer Abflugverspätung von mindestens drei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1500 km im europäischen Flugraum. Bei einer Abflugverspätung von fünf Stunden oder mehr können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen.

Um den Reisenden die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern, haben sich zahlreiche Online-Portale darauf spezialisiert. Unternehmen wie Claimflights, Flightright oder Fairplane bieten ihre Dienste an. Sie übernehmen die Kommunikation mit den Airlines, prüfen die Ansprüche und klagen gegebenenfalls. Für Reisende, die sich nicht mit den rechtlichen Feinheiten auseinandersetzen möchten, sind diese Angebote eine bequeme Möglichkeit, ihre Entschädigung einzufordern.

Die Branche der Flugentschädigungsdienstleister ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Doch nicht alle Anbieter sind gleich seriös. Es gibt immer wieder Berichte über unseriöse Praktiken und überzogene Provisionen. Reisende sollten daher sorgfältig auswählen, mit wem sie zusammenarbeiten.

TIPPS UND TRICKS

Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung kann im Falle einer kurzfristigen Stornierung oder Unterbrechung der Reise finanzielle Risiken abdecken.

Flexible Buchung: Wer flexibel ist, kann auf kurzfristige Änderungen im Flugplan reagieren und gegebenenfalls auf einen anderen Flug umbuchen.

Dokumentation: Alle Belege, wie Flugtickets, Bordkarten und Quittungen für zusätzliche Ausgaben, sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Information: Reisende sollten sich vorab über ihre Rechte informieren und wissen, welche Ansprüche ihnen bei Flugverspätungen oder -ausfällen zustehen.

Flugverspätungen und -ausfälle sind leider keine Seltenheit. Reisende sollten sich auf mögliche Unannehmlichkeiten einstellen und sich im Vorfeld gut informieren. Die Inanspruchnahme eines Dienstleistungsportals kann eine große Erleichterung sein, doch Reisende sollten dabei sorgfältig auswählen und die Kosten im Blick behalten.

Anbieter von

Entschädigungsdienstleistern:

www.claimflights.com

www.flightright.com:

www.fairplane.com

www.euclaim.de

www.airhelp.com

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