In Zeiten der Armutsmigration wird die EU-Freizügigkeit von Ländern wie Deutschland und Großbritannien zunehmend infrage gestellt. Das trifft nicht nur Rumänen und Bulgaren, sondern zum Beispiel auch arbeitslos gewordene Spanier in Brüssel. Auch wenn es in der Vergangenheit nicht so heiß gegessen wurde: Wer noch keine fünf Jahre Aufenthalt nachweisen kann, darf laut europarechtlichen Bestimmungen durchaus des Landes verwiesen werden, was speziell in den letzten beiden Jahren bereits in einigen Tausend Fällen passiert ist.
Da die internationalen Beziehungen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit basieren, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch Spanien vielleicht deutsche Gelegenheitsarbeiter oder fürsorgebedürftige österreichische Rentner wieder nach Hause schickt - zumindest, wenn sie hier Sozialleistungen beantragen müssen. Ganz davor sicher fühlen kann man sich erst nach fünf Jahren als EU-Dauerresident - auf Spanisch "Residente comunitario permanente". Selbst wer mit dem Gesetz in Konflikt kommt, ist in diesem Fall weiter den Spaniern gleichgestellt und genießt uneingeschränktes Aufenthaltsrecht.
Vorteile gibt es aber auch für "Otto Normalverbraucher". Denn wer als Resident im Register für Unionsbürger eingetragen ist, hat zum Beispiel automatisch Zugang zum Gesundheitssystem. Sollte man einmal eine Zeit lang nicht arbeiten, funktioniert das in Spanien sogar als kostenlose Bürgerversicherung - immer vorausgesetzt, das Jahreseinkommen liegt unter 100.000 Euro.
Außerdem beinhaltet die "Residencia comunitaria permanente" zwei Jahre lang ein Rückkehrrecht, wenn man zum Beispiel aus beruflichen Gründen vorübergehend wieder nach Deutschland wechselt, dort aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag bekommt und deswegen doch wieder nach Mallorca will.
Hat man seinen Status nicht dokumentiert, wird man hingegen wieder wie Neuankömmlinge behandelt, für die 2012 neue bürokratische Hindernisse in Kraft getreten sind. Einen Status als Neu-Resident bekommt man nur noch mit Arbeitsvertrag, als Selbstständiger, Student oder als Rentner (teils einkommensabhängig). Familienangehörige sind jeweils gleichgestellt. Nachweise wie Arbeitsvertrag, Rentenbescheid und Krankenversicherungsschutz sind erforderlich, um sich offiziell anzusiedeln.
Unabhängig davon bekommen Fincabesitzer, Geschäftsleute oder Immobilienkäufer von der Fremdenpolizei natürlich weiterhin jederzeit eine Ausländernummer (N.I.E., Número de Identficación de Extranjeros) - unter Umständen aber nur als sogenannter "Nicht-Resident" und deswegen auf weißem statt auf grünem Papier. Die Farbe macht also den Unterschied und entscheidet über den Zugang zum Sozialsystem.
Seit 2011 gibt es zudem eine weitere wichtige Neuerung: Residenten - egal ob neu oder bereits mit Dauerstatus - können statt des früher ausgegebenen unhandlichen Zettels in A-4-Größe ein Dokument im Scheckkartenformat erhalten. Es erinnert an die alte Aufenthaltsgenehmigung, die 2007 durch einen bloßen "Registereintrag" ersetzt wurde, trägt aber kein Foto und ist nicht aus Plastik, sondern aus verstärktem Papier.
Das ist für die Brieftasche dennoch viel praktischer als bisher. Der Wechsel zum Daueraufenthalt ist also eine Chance zum Umtausch, der nach fünf Jahren laut Gesetz ohnehin Pflicht ist, obwohl auf dem Dokument generell kein "Verfallsdatum" angegeben wird und das vielen Residenten egal ist. Das Laminieren der Karte ist aber verboten: Es wäre "Urkundenfälschung".
TERMINE NUR NOCH INTERNET
NIE-Nummern und grüne Karten werden seit kurzem nur noch nach Terminvereinbarung per Internet ausgegeben. Die Web-Adresse erfordert Geduld und Spanischkenntnisse.
Derzeit beträgt die Wartezeit drei bis vier Wochen. Mitzubringen ist eine Meldebescheinigung vom Rathaus. Wer bereits Resident ist, benötigt keine Nachweise wie Arbeitsvertrag oder Rentenbescheid.
Auszufüllen ist das Formular Ex-18 (Residenten) oder Ex-15 (Nicht-Residenten), das man auch vorab herunterladen kann. Erst vor Ort bekommt man dagegen das Formular zur Einzahlung von 10,50 Euro bei einer Bank, wofür zusätzliche Zeit einzukalkulieren ist. Bereits ab 90 Tagen Aufenthalt ist der Eintrag im Register der Unionsbürger vorgeschrieben. Auch wer eine NIE-Nummer braucht (oft selbst für kleinste Geschäfte erforderlich), kommt um den Weg nicht herum oder muss eine Gestoría beauftragen.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Ausländerbehörde.
(aus MM 47/2014)