Die neue spanische Zentralregierung in Madrid hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch Steuererhöhungen vorsieht. Wer in Spanien lebt und arbeitet oder aber eine Immobilie besitzt, muss mit höheren Kosten rechnen. Das entsprechende Dekret ist am 31. Dezember im Amtsblatt erschienen. Die Opposition bemängelt, eine solche Entscheidung könne nicht per Dekret getroffen werden. An einem ausführlichen Gesetzgebungsverfahren führe kein Weg vorbei.
Die Erhöhung der Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) gilt ab Februar für die Jahre 2012 und 2013. Genau genommen ist eine „ergänzende Besteuerung" („gravamen complementario") vorgesehen. Diese erfolgt stufenweise, gestaffelt nach Einkommen um 0,75 bis sieben Prozent.
Der niedrigste Satz der Steuererhöhung gilt für Jahreseinkommen (brutto) von bis zu 17.707,20 Euro; bei 17.707,21 bis 33.007,20 Euro liegt der ergänzende Steuersatz bei zwei Prozent; bei 33.007,21 bis 53.407,20 Euro bei drei Prozent; bei 53.407,21 bis 120.000,20 Euro beträgt er vier Prozent, bei 120.000,21 bis 175.000,20 Euro fünf Prozent, bei 175.000,21 bis 300.000,20 Euro sechs, darüber sieben Prozent.
Diese „ergänzende Besteuerung" ist zum bisherigen Einkommensteuersatz hinzuzurechnen. Dadurch ergeben sich ab Februar folgende Steuersätze ab den genannten Einkommensgrenzen: 24,75 Prozent, 30 Prozent, 40 Prozent, 47 Prozent, 49 Prozent, 51 und 52 Prozent. Damit hat Spanien einen der höchsten Spitzensteuersätze Europas.
Die spanische Regierung will durch diese Erhöhung der Einkommensteuer im Jahr 2012 rund 5,3 Milliarden Euro mehr einnehmen. Das Geld werde jeweils zur Hälfte der Verwaltung des Zentralstaats in Madrid und den regionalen sowie lokalen Verwaltungen zugute kommen, teilt die Regierung mit.
Die Gewerkschaft der spanischen Finanzamtsangestellten hat ausgerechnet, dass die Mehrbelastung durch die IRPF-Erhöhung im Jahr 2012 pro Steuerzahler im Schnitt 222 Euro betragen wird. Auf Geringverdiener (bis 17.707,20 Euro) kommen demnach durchschnittlich 23 Euro Mehrkosten zu. Wer bis zu 33.007,20 Euro im Jahr verdient, muss 2012 im Schnitt 165 Euro mehr zahlen als 2011. Eine Einkommensklasse darüber betragen die Mehrkosten durchschnittlich bereits 490 Euro, so die Gewerkschaft der Finanzamtsangestellten in ihrer Pressemitteilung.
Allein die beiden untersten Einkommensgruppen (bis 33.007,20 Euro Jahresverdienst) stellen demnach 85 Prozent aller Einkommensteuerpflichtigen. Gemeinsam mit den zur nächsthöheren Einkommensgruppe gehörenden Arbeitnehmern (bis 53.407,20 Euro Jahresverdienst) tragen sie mehr als die Hälfte der zusätzlichen Steuerlast. Die Spitzenverdiener dagegen (mehr als 300.000,20 Euro Jahresgehalt) machen nur 0,2 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen aus und werden lediglich 465 Millionen Euro zum zusätzlichen Steueraufkommen beitragen, hat die Gewerkschaft der Finanzamtsangestellten errechnet.
Neben Arbeitseinkommen werden auch Kapitalerträge in Zukunft höher besteuert, wie der Mallorca-Steuerberater Marcos Vera-Stein erklärt. Betroffen sind davon unter anderem Zinserträge, Einkünfte aus dem Wertpapierhandel sowie Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Auch hier wird es eine „ergänzende Besteuerung" geben.
Der sogenannte „gravamen complementario para las rentas de ahorro" beträgt für Steuerinländer zwei Prozent bei Einkünften oder Gewinnen aus Kapitalerträgen bis zu 6000 Euro (der gesamte Steuersatz steigt damit auf 21 Prozent). Bei Einkünften oder Gewinnen zwischen 6000 und 24.000 Euro liegt der ergänzende Steuersatz bei vier Prozent (gesamt: 25 Prozent). Bei Einkünften oder Gewinnen von mehr als 24.000 Euro werden in den kommenden beiden Jahren 27 Prozent an Steuern fällig.
Auch Nichtresidenten sind betroffen: Ihre Gewinne aus Immobilienverkäufen werden künftig mit zwei Prozent mehr versteuert als bisher, statt mit 19 nun also mit 21 Prozent.
Deutlich zu spüren sein wird auch die Anhebung der Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI). Auch diese Maßnahme gilt für die Jahre 2012 und 2013. Die Höhe des Grundsteuersatzes variiert von Gemeinde zu Gemeinde und beträgt pro Jahr in der Regel rund ein Prozent des Wertes der Immobilie.
Auch diese Anhebung erfolgt gestaffelt, um vier, sechs oder zehn Prozent des bisherigen Satzes. Entscheidend ist dabei, wann das jeweilige Katasteramt die Immobilienwerte zuletzt aktualisiert hat. Fand eine solche Anpassung zuletzt vor 2002 statt, steigt der IBI-Satz nun um zehn Prozent. Dies ist etwa in Palma der Fall. Im Falle einer Anpassung in den Jahren 2002 bis 2004 steigt der Satz um sechs Prozent. Um vier Prozent erhöht werden die IBI-Sätze in Gemeinden, in denen die Katasterdaten seit 2008 aktualisiert wurden. Dies trifft etwa auf Andratx zu.
Ausgenommen von der Erhöhung sind Immobilien, deren Wert zwischen 2005 und 2007 neu festgelegt wurde, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass damals der Höhepunkt der Wertentwicklung erreicht war. Die Steuererhöhung gilt auch nicht für weniger wertvolle Immobilien. Dafür wird der Immobilienbestand aller Gemeinden nach Wert unterteilt. Der höhere IBI-Satz gilt dann nur für die 50 Prozent wertvolleren Immobilien.