Deutsche sind im europäischen Vergleich Kreditkartenmuffel. Während in Spanien oft schon eine Packung Zigaretten "con tarjeta" bezahlt wird, zücken Deutsche die Karte in der Regel nur bei höheren Beträgen. "Die Karten sind das liebste Zahlungsmittel der Spanier", schreibt die spanische Verbraucherschutzorganisation "OCU". Und anders als in Deutschland bietet in Spanien fast jeder Kiosk diese Möglichkeit an.
Auf Reisen ist die Karte allerdings auch für viele Deutsche ein treuer Begleiter - wer kann schon Sightseeing und Strandbesuche mit viel Bargeld in der Tasche genießen?
"Man sollte beim Reisen mit Kreditkarte aber einiges beachten", rät Uwe Döhler, Finanztest-Experten der Stiftung Warentest im Gespräch mit MM. "Vor der Reise erst einmal das Portemonnaie aussortieren und nur die Karten mitnehmen, die auch wirklich gebraucht werden." Zudem ist es sinnvoll, sich die Kartennummer zu notieren. Das kann im Verlustfall die Sperrung erleichtern. "Die PIN sollte man allerdings auf gar keinen Fall irgendwo aufschreiben, sonst gibt es im Betrugsfall umso mehr Probleme", betont Döhler.
Zudem sollte man die Karte nicht offen herumliegen lassen, auch nicht im Hotelzimmer. Döhler: "Besser in den Safe, da ist sie sicher." Gleiches rät auch das Auswärtige Amt für Besuche in Spanien. "Und beim Bezahlen niemals die Karte ganz aus der Hand geben, normalerweise gibt es heute tragbare Lesegeräte", so Döhler. Denn wer die Kreditkarte in der Hand hat, der hat genügend Informationen, um später Onlinekäufe darüber abzuwickeln. "Hierbei wird die PIN nämlich häufig gar nicht verlangt, es genügt die Prüfnummer, die auf der Karte abgebildet ist."
Während des gesamten Urlaubs sollten sich die Reisenden immer wieder vergewissern, ob die Karte noch da ist, auch wenn sie gar nicht benutzt wurde. "Und immer alle Quittungen und Belege einfordern, sammeln und aufbewahren, am besten zwei Jahre lang" - schließlich könne auch lange nach der Reise noch Schabernack mit dem Konto getrieben werden.
"Gerade bei der Ausleihe von Mietwagen kann es problematisch werden", weiß der Experte. In der Regel wird hierbei nämlich eine Kaution für mögliche Schäden erhoben, für die die Kreditkarte mit einem Blancobetrag belastet wird. So kann der Autovermieter im Nachhinein Geld vom Konto abbuchen. "Sich dann von zu Hause aus mit dem Händler auseinanderzusetzen und zu beweisen, dass die Abbuchung unrecht ist, ist mühsam", so Döhler. Deshalb sollte beim Mietwagenverleih immer auf eine korrekte und schriftlich festgehaltene Übergabe des Wagens bestanden werden. "Ganz früh morgens nur die Autoschlüssel in den Kasten zu schmeißen, um den Flieger noch zu erwischen, ist kritisch."
Auch von neuen Technologien wie der contactless-Methode, bei der die Kreditkarte nur angehalten werden muss, ist Döhler nicht angetan. "Hier gibt es größere Gefahrenmomente, weil das Bezahlen mal eben so nebenbei geschieht. Man sollte damit erst einmal vorsichtig sein und warten, ob sich die Methode bewährt." Döhler ist sich sicher: "Wer all diese Vorkehrungen trifft, der ist sehr sicher vor Betrügern."
Sehr sicher, aber eben nicht zu 100 Prozent. Was tun also, wenn die Kreditkarte tatsächlich plötzlich verschwunden ist? "So schnell wie möglich sperren lassen", betont Döhler. Für alle Betrugsfälle, die nach der Sperrung begangen werden, haftet nämlich die Bank und nicht der Kartenbesitzer. Unter der Nummer 0049 116116 können alle deutschen Karten rund um die Uhr gesperrt werden. Bis eine neue Karte im Ausland zur Verfügung steht, vergehen in der Regel mehrere Tage. Viele Kreditinstitute bieten jedoch oft einen Notfall-Bargeld-Service an.
Alle Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für spanische Kreditkarten. "Vorsichtig sollte ebenfalls mit Belegen von Kassenautomaten umgegangen werden, auf denen die Kartendaten vermerkt sind", rät die spanische Verbraucherschutzorganisation OCU. Sie empfiehlt zudem stets zusätzliche Sicherungsmittel wie Benachrichtigungen per SMS, sobald über die Karte Zahlungen getätigt wurden. Auch bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten sollte darauf geachtet werden, dass niemand die Zahlenkombination beobachten kann. Gleichzeitig gibt OCU indirekte Entwarnung: Nur 0,02 Prozent der Transaktionen spanischer Kreditkarten seien betrügerischen Hintergrunds.
BETRUG VOR SPERRUNG. Grobe Fahrlässigkeit des Kartenbesitzers führt grundsätzlich dazu, dass er bei Betrugsfällen, die vor der Sperrung erfolgen, selbst haftet.. . Viele Geldinstitute Spaniens und Deutschlands richten sich in ihren Vertragsklauseln nach der Empfehlung der EU-Kommission, ihren Kunden maximal 150 Euro anzulasten. Laut Uwe Döhler von Stiftung Warentest folgen jedoch nicht alle Institute der Empfehlung.. . Besonders bei Betrug über die Eingabe der PIN muss der Karteninhaber im Zweifelsfall beweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat.. . Bei Betrug durch Fälschung der Unterschrift oder Onlinekäufe ohne PIN ist es wahrscheinlicher, dass dem Karteninhaber keine Mitschuld am Betrug gegeben wird und er nicht für den Schaden aufkommen muss.