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Besser auf Nummer sicher: So schützen Sie sich vor dubiosen Mietwagen-Firmen auf Mallorca

Insel-Urlauber machen regelmäßig schlechte Erfahrungen mit den Anbietern. MM weiß, worauf man achten sollte

Viel Auswahl: Im Flughafen von Palma reiht sich ein Autovermieter an den anderen | Foto: Archiv

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Lange Schlangen am Schalter, dreiste Mitarbeiter, die einem unnötige Versicherungen aufschwatzen wollen, unfaire Tankregelungen, Chaos bei der Rückgabe, unberechtigte Abbuchungen – die Liste der Beschwerdegründe von Mietwagenkunden auf Mallorca ist lang. Die Gründe: Ein eigenes Auto gehört für viele Touristen längst zum Urlaub dazu, soll aber möglichst billig sein. Außerdem: Der Markt ist heftig umkämpft. Verbraucherschützer nehmen sich des Themas daher schon seit vielen Jahren immer wieder an und veröffentlichen Checklisten sowie Tipps, mit denen man Probleme vermeiden kann.

So etwa das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Dort schildert man folgenden Beispielfall aus Spanien: Ein Verbraucher buchte über ein Vergleichsportal einen Mietwagen – inklusive Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Am Urlaubsort legte er den Voucher am Schalter des Autovermieters vor. Der Mitarbeiter dort erklärte jedoch, das Fahrzeug sei nicht ausreichend versichert. Nur mit einer Zusatzversicherung („Super Relax“) für 300 Euro habe man ein „Rundum-sorglos-Paket“. Trotz mehrfachen Hinweises auf die bereits abgeschlossene Vollkaskoversicherung blieb der Mitarbeiter hartnäckig – und verweigerte die Fahrzeugübergabe ohne Zusatzversicherung. Aus Angst, ohne Auto dazustehen und die bereits gezahlten Kosten zu verlieren, unterschrieb der Verbraucher.

Verbindlicher Mietvertrag erst am Schalter

Fälle wie diesen gibt es auf Mallorca immer wieder. Das EVZ gibt zu bedenken, dass bei Mietwagenbuchungen über Preisvergleichsportale meist drei Parteien beteiligt sind: das Vergleichsportal, ein Mietwagenvermittler und die eigentliche Mietwagenfirma. Der verbindliche Mietvertrag komme in der Regel erst vor Ort am Schalter der Mietwagenfirma zustande. Bei Problemen dabei solle man sich direkt bei der Geschäftsleitung des Vermieters und beim Vermittler beschweren und dies auch dokumentieren, etwa mit einem handschriftlichen Hinweis im Vertrag, dass man zum Abschluss einer Zusatzversicherung gedrängt wurde. „So hat man später bessere Chancen, seine Rechte durchzusetzen”, so das EVZ, das Verbrauchern kostenlose Unterstützung anbietet ( www.evz.de ).

Die Checkliste des EVZ umfasst derweil folgende Punkte. Um sich einen Überblick zu verschaffen, sei es empfehlenswert, sich vorab auf Bewertungsseiten wie Trustpilot die Kommentare anderer Verbraucher zu den einzelnen Unternehmen anzusehen. Auf diese Weise wird schnell klar, welche Firmen seriös sind und bei welchen es besonders häufig zu Problemen kommt. Beim Versicherungsschutz solle man am besten Vollkasko ohne Selbstbeteiligung direkt beim Mietwagenvermittler mitbuchen, rät das EVZ. Um unberechtigte Reklamationen wegen etwaiger Schäden zu verhindern, solle man das Fahrzeug sowohl bei Abholung als auch bei Rückgabe fotografieren oder filmen.

Einen ausgiebigen Mietwagen-Ratgeber hat kürzlich auch die gemeinnützige Stiftung Finanztip veröffentlicht (www.finanztip.de/mietwagen). Diese empfiehlt zwei Vergleichsportale, Check24 und Billiger-Mietwagen.de. Bei der Tankregelung solle man sich, wenn möglich, für die Variante voll-voll entscheiden, bei der der Tank komplett gefüllt übernommen und ebenso wieder abgegeben wird. Alle anderen Varianten sind eher ungünstig für die Kunden. Sparen könne man auch, indem man beispielsweise Kindersitze bereits über das Vergleichportal bucht. Das habe ein Test im vergangenen März ergeben. Demnach lag das günstigste Angebot bei Check24 für zehn Tage Kompaktwagen in Palma mit zwei Kindersitzen, bei 484 Euro statt rund 280 Euro ohne Kindersitze (Reisezeit in den Sommerferien, Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, zweiter Fahrer). Bei Billiger-Mietwagen.de lag das günstigste Angebot bei rund 525 Euro. Für die Sitze fielen vor Ort noch zweimal 13,50 Euro pro Tag an – also zusätzlich 270 Euro. Gesamtpreis für den Beispielfall: 795 Euro. In Spanien ist die Nutzung eines Kindersitzes für Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 Zentimetern obligatorisch.

Auch Finanztip rät dazu, sich gegen spätere Reklamationen des Vermieters abzusichern. Man solle immer ein ordentliches Übergabeprotokoll anfertigen und „lieber zu penibel als zu nachsichtig” sein. Denn wenn Schäden erst nach der Rückgabe vom Vermieter beanstandet werden, müsse der Kunde beweisen, dass sie bereits vorlagen. Oder eben für sie geradestehen.

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