Noch ist die geplante Reform der spanischen Straßenverkehrsordnung (StVO) Zukunftsmusik – und doch gibt es schon massiven Widerstand, auch auf Mallorca. Denn die Pläne der konservativen Regierung in Madrid sehen weitreichende Änderungen vor, die Autofahrer, Radfahrer und sogar Fußgänger betreffen würden. Die Reform, die in den nächsten Wochen beschlossen werden soll, bringt folgende Neuerungen:
- Radarwarngeräte sind verboten.
- An bestimmten Stellen kann die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Kilometer pro Stunde (Kmh) angehoben werden (generell gelten weiterhin 120 Kmh Höchstgeschwindigkeit).
- Auf Landstraßen soll die Höchstgeschwindigkeit dagegen auf 90 beziehungsweise 70 Kmh sinken. Statistiken belegen, dass die meisten schweren Unfälle nicht auf Autobahnen, sondern auf Landstraßen geschehen.
- Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 30 Kmh soll für alle Straßen mit nur einer Fahrbahn pro Richtung gelten. Auch Tempo-20-Zonen sollen eingeführt werden.
- Motorrad-, Moped- und Fahrradfahrer dürfen an Ampeln („vorsichtig“) zwischen den wartenden Autos vorbei an die Haltelinie fahren – was faktisch längst Usus ist in ganz Spanien.
- Es darf nicht mehr pauschal verboten werden, Campingfahrzeuge abzustellen. Es gelten die selben Regeln wie für alle Fahrzeuge. Bislang konnten die Städte und Gemeinden nach Gutdünken regeln, wo Campingfahrzeuge abgestellt werden durften.
- Das Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum zwecks Verkaufs derselben ist verboten.
- Minderjährige, die weniger als 135 Zentimeter messen, müssen in Autos auf den Rücksitzen Platz nehmen.
- Die Gurtpflicht gilt für alle Autofahrer, bisherige Ausnahmen etwa für Taxifahrer und Fahrlehrer werden abgeschafft. Keinen Gurt anlegen muss man, wenn man rückwärts fährt oder einparkt.
- Radfahrer haben Vorfahrt vor Autos und Motorrädern, wenn sie auf Radwegen unterwegs sind.
- Radfahrer haben Vorfahrt vor Autos und Motorrädern, die abbiegen.
- Radfahrer haben Vorfahrt, wenn sie in einer Gruppe unterwegs sind und der erste bereits in eine Kreuzung oder einen Kreisverkehr hineingefahren ist.
- Radfahrer müssen hintereinander herfahren, wenn sie den Verkehr behindern. Ansonsten dürfen sie auch Zweierkolonnen bilden.
- Per städtischer Verordnung können die Gemeinden Radfahrern erlauben, auf den Bürgersteigen und in Fußgängerzonen zu fahren, wenn diese mehr als drei Meter breit sind und keine Gefahr für die Fußgänger besteht.
- Radler dürfen andere Fahrzeuge rechts oder links überholen, je nachdem, wie es für sie sicherer ist.
- In Einbahnstraßen mit 30 Kmh Höchstgeschwindigkeit kann Radfahrern per städtischer Verordnung genehmigt werden, in entgegengesetzter Richtung zu fahren.
- Das Licht am Rad muss zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang eingeschaltet sein.
- Radfahrer müssen auch in geschlossenen Ortschaften einen Helm tragen. Auf Landstraßen gilt das schon jetzt. Besonders diese Vorschrift sorgt für heftigen Widerstand. Radfahrer-Verbände befürchten, dass eine solche Regelung viele Menschen davon abhalten wird, das Auto stehen zu lassen und aufs Fahrrad umzusteigen.
Auch einige Kuriositäten enthält die geplante Reform. Diese betreffen vor allem Fußgänger.
- Diese müssen nicht mehr auf dem in Laufrichtung rechts gelegenen Bürgersteig laufen, wie es die Straßenverkehrsordnung bisher vorsah.
- Ersatzlos gestrichen wird auch die Regelung, dass Fußgänger, die auf dem linken Bürgersteig laufen, den Fußgängern, die den korrekten Bürgersteig benutzen, den Weg freimachen müssen.
- Ebenso gestrichen wird die Vorschrift, dass Fußgänger auf Bürgersteigen nicht stehenbleiben dürfen, wenn sie so andere Fußgänger behindern.