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Klage gegen Mallorca-Flieger Ryanair: So ging es für deutschen Gender-Aktivisten aus

René Hornstein hatte sich über das Fehlen einer geschlechtsneutralen Anredeoption bei der Mallorca-Airline geärgert

René Hornstein. | Bernd von Jutrczenka/dpa

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Ein Rechtsstreit um eine fehlende geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit bei einer Ticketbuchung beim Mallorca-Flieger Ryanair ist außergerichtlich geklärt worden. Das teilte das Berliner Landgericht am Mittwoch mit. Damit entfällt die geplante Verkündung einer Entscheidung des Gerichts. Zum Inhalt der Einigung wurde nichts veröffentlicht. Oft wird in solchen Fällen eine Entschädigungssumme gezahlt.

Ryanair bot nur "Herr", "Frau" und "Fräulein" zur Auswahl

René Hornstein, der sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnet, hatte geklagt, weil es auf der Internetseite der Fluglinie Ryanair für die Buchung eines Tickets im Herbst 2021 nur die Auswahl zwischen "Herr", "Frau" und "Fräulein" gab.

Eine geschlechtsneutrale Anredeoption sei nicht verfügbar, das verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, argumentierte Hornstein und berief sich auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wegen einer Diskriminierung hatte der Gender-Aktivist ein Schmerzensgeld von 5000 Euro gefordert.

Wer Flüge von oder nach Mallorca bucht, muss seine persönlichen Daten angeben, darunter auch das Geschlecht. Es gibt Airlines, die eine sogenannte non-binäre Auswahlmöglichkeit, wie etwa "divers" oder "andere", anbieten. Unter anderem bei der Airline Eurowings ist das der Fall.

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