Auf Mallorca hat der Prozess gegen einen Deutschen begonnen. Vor dem Landgericht in Palma muss sich der 59-Jährige verantworten, weil er eine Prostituierte mit einem Dildo vergewaltigt haben soll. Der Vorfall ereignete sich am 17. Januar 2021 in Magaluf, der Partyhochburg der Gemeinde Calvià, in der Wohnung des Angeklagten. Erstmals hat die Frau am Donnerstag in dieser Woche vor Gericht ausgesagt und brach in Tränen aus, als sie das Erlebte schilderte.
"Ich fühle mich wie eine leere, zerstörte Frau, ohne Vagina. Das hat mein Leben geprägt", äußerte sich die Prostituierte im Gerichtssaal. Sie und der angeklagte Deutsche hätten sich schon einige Monate vor dem Vorfall kennengelernt. Doch seit dem Abend des 17. Januar 2021 habe sich für die Frau alles verändert: "Ich konnte seitdem keinen Geschlechtsverkehr mehr mit einem Mann haben, das hat mich sehr geprägt."
Das wird dem Deutschen vorgeworfen
Das soll in der Tatnacht geschehen sein: Die Prostituierte und der deutsche Mann trafen sich in der Wohnung des 59-Jährigen. "Wir hatten vereinbart, Geschlechtsverkehr gegen 80 Euro plus das Taxigeld zu haben", erinnert sich die Frau zurück. "Er gab mir ein paar Pralinen und begann, mich zu umarmen. Dann sagte er, wir sollten ins Schlafzimmer gehen, und dort hatten wir Sex ...", sagte sie, bevor sie in Tränen ausbrach. "Ich will mich nicht daran erinnern."
Die Frau schilderte anschließend, wie es zur Vergewaltigung gekommen sei: "Als ich merkte, dass er zum Nachttisch ging, dachte ich, er würde ein Kondom holen. Dann spürte ich, wie er mir etwas Großes einführte. Ich fragte ihn: 'Was ist das?' Er sagte: 'Beruhige dich', und hielt mich fest. Ich sagte ihm, dass es mir nicht gefiel, und er zog es heraus. Ich dachte, er würde aufhören, aber er tat es wieder." – "Haben Sie gesehen, was das für ein Gegenstand war?", fragte der Staatsanwalt. "Ein Dildo."
Nach dem Vorfall bluetete die Frau
Der Angeklagte habe der Prostituierten im Anschluss gesagt, sie solle verschwinden, als sie sich über die Schmerzen beschwerte. "Ich fragte ihn: 'Was hast du mir angetan? Alles tut mir weh.' Ich sah, dass das Bettlaken mit Blut befleckt war." Das Opfer machte Fotos von dem Dildo, den der Mann ihr eingeführt hatte, und bat ihn, ihr wenigstens das Taxi zu bezahlen. "Er warf mir ein paar Münzen hin."
Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft für den Deutschen sowie eine Entschädigung von 10.000 Euro für die psychischen und physischen Schäden des Opfers. Der Nebenklagevertreter verlangt elf Jahre Haft. Laut seiner Anklageschrift erlitt das Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung und benötigte psychologische Hilfe infolge des Geschehens. Bis heute, so der Anwalt, habe die Frau das Trauma nicht überwunden. Der angeklagte Deutsche wird wohl am Ende des Prozesses aussagen.
Prostitution in Spanien – das ist die Rechtslage
In Spanien bewegt sich Prostitution in einem rechtlichen Graubereich. Der freiwillige Austausch sexueller Dienstleistungen zwischen Erwachsenen ist zwar erlaubt und nicht strafbar, doch der Staat erkennt diese Tätigkeit offiziell nicht an und bietet auch keinen klaren rechtlichen Rahmen. Die meisten Prostituierten arbeiten deshalb selbstständig und ohne soziale Absicherung. In vielen Städten, wie etwa in Palma de Mallorca, gelten zudem kommunale Verordnungen, die Straßenprostitution in bestimmten Gebieten untersagen oder einschränken. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen.
Strafbar sind dagegen alle Formen der Ausbeutung im Zusammenhang mit Prostitution. Dazu gehören Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution und der Betrieb von Bordellen, da diese als Ausnutzung anderer Personen gewertet werden. Auch auf Mallorca werden Delikte dieser Art immer wieder aufgedeckt. Freier machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie wissen oder vermuten, dass eine Frau zur Prostitution gezwungen wird. Ein generelles Verbot für Freier gibt es bislang jedoch nicht – Prostitution bleibt in Spanien damit erlaubt, aber rechtlich unsicher.
Verschäftes Sexualrecht
Seit der Reform im Jahr 2022 gilt in Spanien der Grundsatz: "Solo sí es sí", auf Deutsch: "Nur Ja heißt Ja". Entscheidend ist dabei das Einverständnis: Jede sexuelle Handlung ohne ein frei und eindeutig erteiltes Ja gilt als sexuelle Aggression. Damit wurde die frühere Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch (ohne Gewalt) und sexueller Aggression (mit Gewalt) abgeschafft. Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts in dieser Form ist Spanien in Europa Vorreiter gewesen.