Folgen Sie uns F Y T I R

Junge deutsche Mallorca-Urlauberin im Fahrstuhl begrapscht: 54-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon

In einem Hotel an der Playa de Palma hatte der Mann die 20-Jährige sexuell genötigt, am Po und an den Brüsten angefasst. Er muss sein Opfer zudem finanziell entschädigen

Der 54-jährige Belgier hatte die Frau in einem Hotel an der Playa de Palma auf Mallorca sexuell genötigt | Foto: Archiv

| | Playa de Palma, Mallorca |

Vor einem Gericht in Palma de Mallorca ist ein 54-jähriger Belgier zu einer Haftstrafe von sechs Monaten sowie einer Entschädigungszahlung von 4500 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte gestanden, im Oktober 2023 eine junge deutsche Urlauberin in einem Hotel an der Playa de Palma sexuell genötigt zu haben. Allerdings ist die Haftstrafe auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt worden.

Der Vorfall hatte sich Ende Oktober 2023 in einem Hotel an der Playa de Palma ereignet. In der Nacht trafen der 54-jährige Belgier und die 20-jährige Deutsche – beide waren im Urlaub auf der Insel – zufälligerweise im Fahrstuhl der Herberge aufeinander. Die beiden kannten sich nicht. Das hinderte den Mann nicht daran, die junge Frau an die Brüste und den Po zu fassen. Dabei sagte er zu ihr: "Was für große Titten du hast."

Mildernde Umstände im Gerichtsverfahren

Daraufhin alarmierte die junge deutsche Urlauberin das Hotelpersonal, das wiederum die Nationalpolizei verständigte. Kurz darauf wurde der Belgier wegen sexueller Nötigung festgenommen. Jetzt sagte er vor dem Gericht in Palma de Mallorca aus, er wurde per Video aus seinem Heimatland zugeschaltet.

Die Richterin erkannte in dem Fall mildernde Umstände an: Der 54-jährige Mann war betrunken gewesen, er war zudem geständig und hatte schon vor der Gerichtsverhandlung das Schmerzensgeld an das Opfer hinterlegt. Daher ist die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Außerdem darf der Belgier zweieinhalb Jahre lang keinen Beruf ausüben, der mit Minderjährigen zu tun hat. Auch dem Opfer darf er sich nicht nähern oder anderweitig Kontakt zu ihr aufnehmen.

Sexualstrafrecht in Spanien: Nur Ja heißt Ja

Das spanische Sexualstrafrecht folgt seit der Reform 2022 dem Grundsatz "Solo sí es sí", auf Deutsch: "Nur Ja heißt Ja". Entscheidend ist dabei das Einverständnis: Jede sexuelle Handlung ohne ein frei und eindeutig erteiltes Ja gilt als sexuelle Aggression. Damit wurde die frühere Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch (ohne Gewalt) und sexueller Aggression (mit Gewalt) abgeschafft.

Das spanische Gesetz definiert ausdrücklich, dass nur ein klar erkennbares, freiwilliges Einverständnis zählt. Die Strafen reichen von ein bis vier Jahren für sexuelle Aggression und bis zu 12 Jahren bei Vergewaltigung, mit höheren Strafen bei erschwerenden Umständen. Eine begleitende Reform stärkte auch den Opferschutz, auch auf Mallorca. Im Gegensatz dazu gilt im deutschen Sexualstrafrecht seit 2016 ein anderer Grundsatz – das sogenannte "Nein heißt Nein"-Prinzip.

Zum Thema
Meistgelesen