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Böse Überraschung nach Hauskauf auf Mallorca: So kämpft ein Eigentümer seit Jahren gegen eine Besetzerin

Erst nach dem Erwerb stellte sich heraus, dass eine eine Britin mit ihrem minderjährigen Kind in der Immobilie wohnte. Nun sucht der Mann den Rechtsweg

Hauseigentümer José Jiménez vor seiner Immobilie im Ortsteil Son Ferrer von Calvià, im Südwesten von Mallorca | Foto: Fernando Fernández

| Calvià, Mallorca |

Der Familienvater José Jiménez kaufte im Jahr 2024 eine Immobilie im Ortsteil Son Ferrer von Calvià auf Mallorca. Was er zu dem Zeitpunkt nicht wusste: Das Haus war bereits bewohnt. In der Folge hat sich ein medial ausgetragener Streit zwischen Jiménez und der britischen Bewohnerin entwickelt, die ein minderjähriges Kind betreut. MM kennt die Details der Geschichte.

Der Fall nimmt seinen Anfang vor rund zwei Jahren als Jiménez das Haus in Son Ferrer bei einer Auktion erwirbt. In jenem Dezember stellt er fest, dass sich bereits zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Person darin befand. Ohne vorher jemals die Immobilie betreten zu haben, begab Jiménez sich zu dem Haus, um mit der Bewohnerin zu sprechen. "Ich teile ihr mit, dass ich der neue Eigentümer bin", erzählte er der spanischen MM-Schwesterzeitung Ultima Hora, "und sie sagt mir, ich solle ihr 30.000 Euro zahlen, damit sie geht." Sie soll hinzugefügt haben: "Es kommt dich billiger, mich zu bezahlen, als mich rauszuschmeißen."

Luxus auf Social Media

Bei der Bewohnerin handelt es sich um eine Britin, die für ein minderjähriges Kind verantwortlich ist, und die in der Immobilienbranche arbeitet. Laut Ultima-Hora-Informationen pflegt die Frau einen exklusiven Lebensstil, den sie in den sozialen Netzwerken abbildet.

José Jiménez erklärt, dass nach diesem ersten Kontakt "ein Räumungstermin festgesetzt wurde – es handelt sich um ein zivilrechtliches Zwangsvollstreckungsverfahren, das eine Räumung beinhaltet –, ihr zehn Tage Zeit gegeben wurden, um einen Mietvertrag vorzulegen, und sie sofort einen Pflichtverteidiger beantragte." Die Frau hat beantragt, als "schutzbedürftig" eingestuft zu werden, wonach sie nach spanischen Recht nicht geräumt werden darf, woraufhin der Betroffene in einem Schreiben an das Gericht die Ablehnung dieses Antrags beantragte und darüber hinaus forderte, "ihre Besetzung für ungerechtfertigt" zu erklären und "jede Aussetzung der Räumung" abzulehnen.

Bewohnerin verweist auf Anwalt

Ultima Hora war in der betreffenden Wohnung, wo es zu einem kurzen Gespräch mit der Frau kam, die von der Anwesenheit eines Journalisten überrascht war. Nachdem dieser ihr die Forderung und die Argumente des Eigentümers übermittelt hatte, beschränkte sie sich darauf zu sagen, dass "die Informationen, die Sie haben, nicht korrekt sind", und verwies die Zeitung an ihren Anwalt.

Zuletzt hat die britische Hausbewohnerin den Eigentümer der Immobilie bei der Guardia Civil wegen Belästigung angezeigt. José Jiménez wies bei einer Aussage vor der spanischen Polizei alle Anschuldigungen zurück und bezeichnet die Frau als "Hausbesetzerin". Er, der mit seinen Kindern zu seinen Eltern zurückzog, sagt: "Ich fordere nur, was mir zusteht und werden für meine Rechte und mein Haus kämpfen!"

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