Ein Gericht in Valladolid hat die Entscheidung zurückgenommen, dem ehemaligen balearischen Ministerpräsidenten Jaume Matas Freigang zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft hatte Einspruch gegen die Vollzugslockerung eingereicht, die die Gefängnisverwaltung dem Ex-Politiker gewährt hatte.
Matas durfte seit Ende Oktober die Wochenenden zu Hause verbringen, tagsüber einer Arbeit außerhalb des Gefängnisses nachgehen und musste lediglich zum Übernachten in seine Zelle zurückkehren.
Die Vollzugslockerung für den wegen Korruption verurteilten Ex-PP-Politiker hatte für reichlich Kritik gesorgt. Sie war Matas bereits drei Monate nach seinem Haftantritt zugestanden worden. Der 60-Jährige hatte Ende Juli eine neunmonatige Gefängnisstrafe in Segovia angetreten.
Matas hat nun drei Tage Zeit, gegen die Gerichtsentscheidung Einspruch einzulegen. Bis dahin gilt die Vollzugslockerung weiterhin.