Die spanische Fluggesellschaft Iberia ist von einem Gericht auf Mallorca zur Zahlung von 30 Euro Schadensersatz an einen Kunden verurteilt worden. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass er für die Neuausstellung eines Tickets eine Gebühr in besagter Höhe zahlen sollte, nachdem er bei der Online-Buchung den Namen seiner Frau irrtümlich mit einem Schreibfehler eingegeben hatte.
Da die Airline nicht auf Beschwerden reagierte, ging der pensionierte Anwalt vor Gericht. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Airline vor dem Kassieren klar und deutlich auf Zusatzkosten hinweisen müsse, damit der Verbraucher die Wahl hat. Das sei im vorliegenden Fall jedoch nicht geschehen. Auch habe Iberia keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt, in denen eine Ticketausstellungsgebühr angegeben sei. (mic)