Die Regionalregierung der Balearen hat am Freitag angekündigt, Bootseignern den Liegeplatz in regionalen Häfen zu entziehen, falls diese von der neuen staatlichen Regelung zur kommerziellen Vermietung privater Boote Gebrauch machen. Die am 15. August in Kraft tretende spanienweite Regelung erlaubt es Privatbooten erstmals, bis zu drei Monate im Jahr kommerziell vermietet zu werden. Die Norm soll den Bootstourismus in Küstenregionen mit geringer nautischer Aktivität beleben.
Diese Entwicklung steht im direkten Widerspruch zu den Plänen der balearischen Landesregierung und stößt auf heftige Kritik von Branche und Umweltschützern. Nautikunternehmer bezeichnen die Regelung als „völlig absurde" Maßnahme, die das bereits bestehende Problem mit illegalen Anbietern nur verstärken werde. Umweltorganisationen wiederum warnen vor „irreparablen Schäden" an den Küsten- und Meeresökosystemen. Das regionale Gesetz, das nach Ende der laufenden Tourismussaison in Kraft treten soll, verbietet ausdrücklich die kommerzielle Vermietung privater Boote. Darüber hinaus müsste jedes Charterunternehmen auf den Inseln über einen eigenen Liegeplatz im Archipel verfügen.
Die am Freitag angekündigte Regelung sieht vor, dass die kommerzielle Nutzung von Liegeplätzen der staatlichen Hafengesellschaft Ports IB einen "schweren Verstoß" darstelle. Dies führe automatisch zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens und zum „sofortigen Verfall" der Liegeplatzberechtigung. „Die Nutzung dieser privaten Liegeplätze für kommerzielle Zwecke widerspricht deren eigentlichen Zweck", teilte Ports IB mit.
Die Kritiker befürchten eine weitere Verschärfung der Umweltprobleme durch unkontrollierten Bootstourismus, darunter die Zerstörung geschützter Seegraswiesen durch wildes Ankern und Schäden in Natura-2000-Schutzgebieten. „Auf den Balearen haben wir nicht zu wenig, sondern zu viel unkontrollierte nautische Aktivität", argumentieren die Gegner der neuen Regelung.
Aktuell gibt es auf den Balearen rund 20.000 Anker- und Liegeplätze, weitere 7.000 Personen stehen auf der Warteliste. Das Verbot tritt nach Veröffentlichung im regionalen Amtsblatt BOIB in Kraft, voraussichtlich spätestens am kommenden Dienstag. Ausgenommen bleiben die staatlichen Häfen von Palma und Alcúdia.