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Agrotourismus täuschte Gäste mit falschem Olivenöl und erfundenem Bio-Gemüse

Das aus eigener Produktion angepriesene Öl stammte vom Festland und war von minderer Qualität. Kreativität legte der Betrieb auch beim nicht vorhandenem biologischen Anbau an den Tag.

Nicht überall, wo mallorquinisches Olivenöl drin sein sollte, ist es auch tatsächlich drin | Foto: CAIB

| Palma, Mallorca |

Den Behörden auf Mallorca haben einen mutmaßlichen Betrug mit Olivenöl und fälschlicher Lebensmittelauszeichnung aufgedeckt. Wie aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" hervorgeht, beschlagnahmten Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums in einem Agrotourismus-Betrieb einen kompletten Posten Olivenöl-Flaschen, die unter falschen Angaben vermarktet worden sein sollen.

Der betroffene Betrieb habe das Öl als hochwertiges Olivenöl" aus eigener Herstellung" beworben, teilte die Behörde am Montag mit. Tatsächlich soll es sich um gewöhnliches Olivenöl vom spanischen Festland handeln. Zudem fehlte den Flaschen die offizielle Etikettierung des Kontrollrats der geschützten Herkunftsbezeichnung (Denominación de Origen Oli de Mallorca), die die Echtheit des Produkts hätte bestätigen müssen.

Damit nicht genug der betrügerischen Praxis: Das Restaurant des Agrotourismus-Betriebs soll die Flaschen für seine Gäste selbst wiederaufgefüllt haben – eine Praxis, die nach den geltenden Lebensmittelvorschriften strikt untersagt ist. Die Inspektoren stellten fest, dass hierfür minderwertiges Öl verwendet wurde, das nicht den beworbenen Qualitätsstandards entsprach.

Die Kontrollen förderten weitere Unregelmäßigkeiten zutage: Der Betrieb warb demnach mit Produkten aus einem angeblichen "Bio-Gemüsegarten", der nach Angaben der Behörden gar nicht existierte. Auch andere als regional beworbene Zutaten stammten offenbar nicht aus der unmittelbaren Umgebung, wie versprochen.

Die zuständige Behörde wies darauf hin, dass solche Praktiken nicht nur unlauteren Wettbewerb gegenüber ehrlichen Produzenten der Balearen darstellten, sondern auch eine direkte Täuschung der Verbraucher bedeuteten. Bei schweren Verstößen gegen die Lebensmittelvorschriften drohen Bußgelder zwischen 3000 und 60.000 Euro.

Das Gesundheitsministerium ließ in seiner Mitteilung offen, um welchen Agrotourismus-Betrieb es sich handelt.

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