Die ehemalige Finanzdezernentin des Inselrats von Mallorca, Pilar Bonet, ist am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Damit sprach sie das Gericht schuldig, bei einem früheren Arbeitgeber insgesamt 2,1 Millionen Euro unterschlagen zu haben. Darüber berichtet am Donnerstag unter anderem die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".
Bonet war bei dem Unternehmen in leitender Position für die Finanzbuchhaltung verantwortlich. Nach Erkenntnissen des Gerichts leitete sie dort über einen längeren Zeitraum Gelder auf von ihr kontrollierte Bankkonten um.
Das Gericht in Palma sah es als erwiesen an, dass Bonet die Taten aufgrund einer "zwanghaften Kaufsucht" beging. Diese Sucht sei als Störung der Impulskontrolle diagnostiziert worden, weshalb die Richter sich für eine Schuldminderung entschieden, was das Strafmaß auf ein Minimum reduzierte. Trotz der Milderung sieht die verhängte Strafe eine Haftstrafe für Bonet vor. Im Regelfall müssen Haftstrafen von zwei Jahren oder mehr in Spanien hinter Gittern verbracht werden.
Das Urteil erfolgte im Rahmen eines Vergleichs, der bereits im Vorfeld zwischen den Anwälten des geschädigten Unternehmens Globalia, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgehandelt worden war. Dadurch habe sich das Verfahren am Provinzgericht auf "einen bloßen formalen Akt" beschränkt, so die Lokalzeitung. Bonet verbrachte demnach kaum mehr als eine Stunde im Gerichtssaal. Sie bestätigte die Annahme des Vergleichs unter Tränen mit einem kaum hörbaren "Ja", als der Vorsitzende Richter sie nach ihrem Einverständnis fragte.
Die Verurteilte, die seit 1992 im Konzern arbeitete und zwanzig Jahre lang Chefin der Verwaltung und Finanzbuchhaltung der Sparte Groundforce war, erkannte alle Anklagepunkte an: Sie soll methodisch und über einen langen Zeitraum hinweg das Zahlungssystem manipuliert haben, indem sie scheinbar korrekte Zahlungen im System einführte. Dabei verwendete sie echte, zum Teil abgeänderte E-Mail, um die Finanzabteilung zur Freigabe der Gelder zu bewegen. Auf einem ihrer zwölf Konten sollen sich allein über 400.000 Euro angesammelt haben.
Neben der Haftstrafe muss Bonet eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen. Zudem wurde sie zur Zahlung von 2.170.200,80 Euro Schadensersatz an ihr früheres Unternehmen verpflichtet, was der gesamten unterschlagenen und für Einkäufe ausgegebenen Summe entspricht. Ein psychologisches Gutachten bestätigte neben der Kaufsucht auch eine "anhaltende depressive Störung", die als Mitursache für ihr Verhalten gilt und wegen der sie sich in Behandlung befinde.