Das Oberste Gerichtshof in Spanien hat einen Eilantrag der balearischen Regionalregierung zurückgewiesen. Diese hatte versucht, ein staatliches Dekret zu stoppen, das jeder autonomen Region eine feste Quote für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Migranten zuweist. Hierbei handelt es sich in der Regel um irreguläre Bootsmigranten, die aus Marokko und Algerien die beiden Inselgruppen Balearen und Kanaren erreichen.
Die dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs begründete ihre Entscheidung damit, dass "keine besondere Dringlichkeit" vorliege, die eine sofortige Aussetzung des Dekrets rechtfertige. Eine solche Eilmaßnahme ohne vorherige Anhörung der Gegenseite – in diesem Fall der spanischen Zentralregierung – sei unter diesen Umständen "nicht gerechtfertigt".
Das umstrittene Dekret war am 26. August 2025 in Kraft getreten. Es legt die Aufnahmekapazitäten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den spanischen Regionen fest. Für die Balearen sieht die Regelung 406 Plätze vor – berechnet nach der Einwohnerzahl des Archipels.
Wie die Pressestelle des Obersten Gerichtshofs am Sonntag mitteilte, werde das Verfahren nun im ordentlichen Eilverfahren fortgesetzt. Das bedeutet: Die Zentralregierung erhält eine Frist von fünf Tagen, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Erst danach entscheidet das Gericht, ob das Dekret vorläufig ausgesetzt wird oder weiterhin gilt.
Die balearische Regionalregierung wehrt sich auf mehreren rechtlichen Wegen gegen die Maßnahmen Madrids. Neben der Klage vor dem Obersten Gericht hat sie auch beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Reform des Ausländergesetzes eingelegt. Zudem hat sie Einspruch gegen ein laufendes Verfahren erhoben, mit dem die ersten beiden unbegleiteten Minderjährigen aus anderen Regionen auf die Balearen verlegt werden sollen.
Der Streit um die Verteilung minderjähriger Migranten belastet seit Monaten das Verhältnis zwischen Madrid und mehreren Regionalregierungen. Während die Zentralregierung auf eine solidarische Lastenverteilung pocht, argumentieren betroffene Regionen mit bereits überlasteten Aufnahmeeinrichtungen.
Auf Mallorca ist für die Betreuung dieser minderjährigen Migranten (bis zur Volljährigkeit) der Inselrat und dessen soziale Einrichtungen zuständig. Nach Angaben der Inselverwaltung sind diese bereits "völlig überlastet". Zudem argumentiert die Landesregierung, dass sich viele volljährige Migranten als minderjährig ausgeben.