Die kleine Gemeinde Llubí in der Inselmitte Mallorcas macht sich für die Rechte von Haustieren stark. Der Gemeinderat hat eine neue Tierschutzverordnung verabschiedet, die das Zusammenleben von Mensch und Tier regeln und eine "verantwortungsvollere Tierhaltung" fördern soll. Die im Juli beschlossene und nun im amtlichen Gesetzblatt der Balearen (BOIB) veröffentlichte Vorschrift enthält detaillierte Bestimmungen zur Zahl der erlaubten Haustiere pro Haushalt, zu Haltungsbedingungen und zum Umgang mit streunenden Katzen.
In Wohnungen im Ortskern dürfen demnach künftig maximal drei Haustiere – Hunde, Katzen oder vergleichbare Tiere – gehalten werden. Für Einfamilienhäuser und freistehende Gebäude liegt die Obergrenze ab sofort bei fünf Tieren. Die Gemeinde behalte sich vor, diese Zahlen im Einzelfall anzupassen, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten und möglichen Belästigungen der Nachbarschaft, hieß es am Freitag aus dem Rathaus.
Eine zentrale Neuerung der Verordnung betrifft Katzen mit Freigang: Sie müssen künftig kastriert beziehungsweise sterilisiert werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die "unkontrollierte Vermehrung" dieser Vierbeiner einzudämmen. Die Gemeinde will zudem in Zukunft verstärkt freilaufende Katzen einfangen, kastrieren und anschließend wieder freilassen.
Die Tötung herrenloser Katzen ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, sie ist aus tierärztlichen Gründen gerechtfertigt. Zudem erkennt die Gemeinde offiziell die Arbeit akkreditierter Freiwilliger an, die sich bei der Betreuung der Katzenkolonien engagieren.
Weitere Regelungen verbieten den Zutritt von Tieren zu Kinderspielplätzen und vergleichbaren Spielbereichen. Auch dürfen Haustiere nicht auf Terrassen oder Balkonen gehalten werden, die kleiner als 50 Quadratmeter sind.
Bei Verstößen drohen nach Auskunft der Gemeinde von Bußgelder von bis zu 3.000 Euro, je nach Schwere des Vergehens. Zusätzlich kann die Gemeinde Tiere in Ausnahmefällen beschlagnahmen, die Zahl der erlaubten Tiere pro Haushalt reduzieren oder Personen von der Mitarbeit bei der Betreuung von Katzenkolonien ausschließen. In manchen Fällen können Geldbußen durch gemeinnützige Arbeit oder Schulungen zum Tierschutz ersetzt werden.
Mit der neuen Regelung unterstreiche die Gemeinde ihr Engagement für den Tierschutz und ein respektvolles Miteinander, zitiert die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" Quellen aus dem Rathaus. Nach dem Verständnis der Gemeinde stelle die Haltung eines Tieres "eine besondere Verantwortung" dar.