Das Unterhaus des spanischen Parlaments hat das umstrittene Wohnungsgesetz der Regierung gebilligt. Es sieht unter anderem Begrenzungen von Mieterhöhungen im ganzen Land, also auch auf Mallorca, sowie eine Erschwerung von Zwangsräumungen vor. Das Regelwerk der linken Regierung zur Bekämpfung der gravierenden Wohnungsnot wurde am Donnerstag im Madrider "Congreso de los Diputados" mit 176 zu 167 Stimmen angenommen. Es muss zwar noch von der zweiten Parlamentskammer, dem Senat, durchgewunken werden. Das gilt allerdings als Formsache.
Es handelt sich um das erste Wohnungsgesetz in Spanien seit dem Ende der Diktatur von Francisco Franco im Jahr 1975. Die linke Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte erst vor zwei Wochen nach über zweijährigen Verhandlungen eine endgültige Vereinbarung mit kleineren Parteien erzielt. "Damit wird die Wohnung zum Recht, wie es in der Verfassung steht, und kein Luxusgut", schrieb Sánchez nach der Abstimmung auf Twitter.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Mieterhöhungen im kommenden Jahr höchstens drei Prozent betragen dürfen. Für die Jahre ab 2025 werde man "einen neuen Index schaffen, der stabiler und niedriger sein wird als der IPC (der Verbraucherpreisindex)", hieß es. In Spanien war es bisher üblich, dass die Mieten jährlich mindestens anhand der Inflationsrate angepasst werden. Neben diesem wichtigsten Punkt sieht das neue Gesetz unter anderem Mietpreisregulierungen in Gebieten mit großem Wohnungsmangel, mehr Sozialwohnungen und besseren Schutz gegen Zwangsräumungen vor. Immobilienbesitzer, denen fünf oder mehr Objekte gehören, sollen bei der Vermietung strengeren Regeln unterzogen werden.
Die konservative Opposition kritisierte die "Marktintervention", die zu einer Senkung des Angebots und höheren Preisen führen werde. Zudem begünstige das Gesetz Hausbesetzer. Sánchez wird vorgeworfen, er setze vor den Regional- und Kommunalwahlen am 28. Mai und der Parlamentswahl Ende des Jahres auf populistische Maßnahmen. Auch Vermieter-Verbände prangerten das Gesetz an.