"Hecha la ley, hecha la trampa", sagt der Spanier. Das bedeutet so viel wie "ist ein Gesetz erst einmal verabschiedet, findet sich bestimmt ein Hintertürchen". Einem solchen will die Insel-Regierung nun aber gleich ein dickes Vorhängeschloss verpassen – es geht um die illegale Ferienvermietung.
Nachdem sich der Inselrat und das Rathaus von Palma dazu entschieden haben, die touristische Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in gewissen Zonen auch in Zukunft nicht zuzulassen, wird nun befürchtet, willige Vermieter könnten das Verbot einfach mit "normalen" Mietverträgen umgehen. Denn theoretisch können auch Standardmietverträge für kurze Zeiträume abgeschlossen werden.
Der Govern will Vermieter deshalb dazu verpflichten, dass sie auch bei Kurzzeitmietverträgen nachweisen können, dass es sich nicht um eine touristische Vermietung handelt. Die Beweislast liegt dann also beim Vermieter. Das schreibt die Tageszeitung Ultima Hora am Donnerstag unter Berufung auf Tourismusgeneraldirektor Antoni Sansó. Kontrolleure des Ministeriums würden dies überprüfen. So sei beispielsweise ein ständiger Mieterwechsel ein Indiz dafür, dass Urlauber ein- und ausgehen.
Strafen bis zu 40.000 Euro sollen Wohnungseigentümer abschrecken. Sollten Vermiet-Portale wie Airbnb oder Homeaway weiterhin Wohnungen in verbotenen Zonen anbieten, werden 200.000 bis 400.000 Euro fällig. Es dürfen im Internet ausschließlich Immobilien mit einer Registriernummer angeboten werden – und eine solche gibt es nur, wenn die Vermietung in der entsprechenden Zone erlaubt ist. (cze)
Hier finden Sie die Zonen auf Mallorca, in denen die Ferienvermietung teilweise zugelassen ist.