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Benimmregeln an der Playa de Palma: Was diesen Sommer auf Mallorca gilt

Seit Jahren versucht die Politik den Exzessen an der Playa de Palma Herr zu werden. | P. Pellicer

| Playa de Palma, Mallorca |

Die Zeiten, in denen das ungehemmte Saufen und das grenzenlose Feiern an der Playa de Palma wenn nicht gutgeheißen, so doch gebilligt wurden, sind vorbei. Solcherlei Verhalten gilt heute als exzessiv und ist nicht mehr gern gesehen. Versuche, die wildesten Auswüchse des mallorquinischen Partytourismus und die krassesten Grenzüberschreitungen feierwütiger Urlauber zu verhindern, hat es bereits viele gegeben. Während Palmas Stadtverwaltung zuletzt versuchte, mit Verordnungen der Lage Herr zu werden, fuhr die Balearen-Regierung ganz schweres Geschütz auf und verlieh dem Kampf gegen den Sauftourismus sogar Gesetzesrang.

Die städtische Verordnung zur Nutzung des öffentlichen Raumes verbietet vieles, was früher selbstverständlich war – ihr Geltungsbereich ist das gesamte Stadtgebiet, Massenbesäufnisse unter freiem Himmel sind ja schließlich kein ausschließlich touristisches Phänomen. Allerdings gehört die Playa de Palma zu den Zonen, die als besonders problematisch ausgewiesen sind und in denen deshalb besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Verordnung gelegt wird und auch höhere Bußgelder verhängt werden können.

Die wichtigste Regelung der Verordnung: Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind verboten, wenn es zu Ruhestörung kommt, wenn sich andere Personen belästigt fühlen, der Verkehr behindert oder Müll hinterlassen wird. Aufgrund dieser Vorschrift kann die Polizei also praktisch jede größere Gruppe auflösen – ob es nun eine Clique mallorquinischer Jugendlicher in einem Gewerbegebiet ist, oder eine Truppe Halbstarker aus der deutschen Provinz. Man kann an der Playa de Palma aber wohlgemerkt, wie an jedem anderen Strand auch, gepflegt ein Bier trinken – solange es aus der Dose kommt, denn Glasflaschen sind am Strand verboten.

Desweiteren untersagt sind: Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit, der nicht authorisierte Straßen- und Strandverkauf, Hütchenspielerei, lautes Musikhören am Strand, mit freiem Oberkörper herumlaufen (außer am Strand) und eine Reihe von Selbstverständlichkeiten, wie beispielsweise das Hinterlassen von Abfall. Die Verordnung sieht hier Geldstrafen in Höhe zwischen 100 und 3000 Euro vor.

Neben der Stadt Palma beschloss auch die Balearen-Regierung strenge Regeln. Im Frühjahr 2020 verabschiedete sie das Gesetz „gegen den Exzess-Tourismus und für die Verbesserung der Qualität in den touristischen Zonen”. Der Geltungsbereich sind die Playa de Palma einschließlich Arenal, sowie die Partyzonen von Magaluf in Calvià und Sant Antoni de Portmany auf Ibiza.

Das Gesetz reguliert insbesondere Verkauf und Ausschank von Alkohol. So ist dieser in Hotels von All-Inklusive-Angeboten ausgenommen. Es dürfen lediglich maximal drei alkoholische Getränke pro Mahlzeit im Preis inbegriffen sein. In sämtlichen Lokalen sind jegliche Lockangebote in Form von Rabatten auf alkoholische Getränke untersagt. In vielen Kneipen und Restaurants an der Playa de Palma war es lange Zeit üblich, dass Kunden zu bestimmten Uhrzeiten zu dem Preis eines Bieres gleich zwei vorgesetzt bekamen. In Läden dürfen keine alkoholischen Getränke so zum Kauf angeboten werden, dass sie von außen zu sehen sind. Party-Boote dürfen in den genannten Zonen weder unterwegs sein, noch dürfen die Anbieter dort Kunden werben und abholen. Die Geldstrafen reichen von 1000 bis 600.000 Euro.

Auch, wenn die Polizei nun also reichlich Handhabe hat, gegen Exzesse an der Playa de Palma vorzugehen, so ist doch ein Problem weiterhin ungelöst: Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Vorschriften, wenn es sich um ausländische Touristen handelt. Denn die Stadt Palma hat bis heute keine effiziente Möglichkeit gefunden, Geldstrafen auch in diesen Fällen einzutreiben. Die spanische Rechtslage gestattet es nämlich nicht, die Zahlung einer Strafe, die auf Grundlage einer städtischen Verordnung verhängt wurde, gleich vor Ort einzufordern. Und so bleibt den Polizisten an der Playa de Palma eben oft nichts anderes übrig, als mahnend den Zeigefinger zu heben.

Eine der wenigen in den vergangenen Jahren erlassenen Vorschriften, die tatsächlich umgesetzt wird, betrifft den Verkauf von Alkohol in den typischen Supermärkten, die es an der Playa der Palma zu Dutzenden gibt und in denen man neben Sonnencreme, Luftmatratzen und Eis am Stiel eben auch Bier und Hochprozentiges bekommt. Der Verkauf von Alkohol allerdings muss um 21.30 Uhr eingestellt werden. Tatsächlich scheinen die meisten Ladenbesitzer das Verbot auch einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen.

Und so spielen sich an der Playa de Palma Abend für Abend die immerselben Szenen ab: Um kurz vor halb zehn machen sich die Saufurlauber vom Strand auf den Weg in den nächstgelegenen Supermarkt, um sich noch schnell mit Getränken einzudecken. Aber auch dieses Verbot lässt sich aushebeln. So ziehen am Abend zahllose fliegende Händler mit Eimern voller gekühlter Bierdosen die Uferpromenade auf und ab. Einige laden gar den Kofferraum ihres Autos voll, parken dann in einer der Nebenstraßen und bedienen dort ihre Kundschaft.

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