Der Trip sollte am Nachmittag von Dresden aus auf Mallorca beginnen und nach einem sonnigen Mai-Wochenende am Mittag wieder zurück in die Heimat führen. Dann kam die Benachrichtigung von Air Berlin: Aus "nicht vorhersehbaren Gründen", heißt es vonseiten der Airline, kann das Ehepaar nicht wie geplant fliegen. Als Alternative werden ein Hinflug am Abend ab Leipzig und der Rückflug am Nachmittag nach Berlin-Schönefeld angeboten.
Das ist kein Einzelfall. "Wir bauen unser Streckennetz um", erklärt Air-Berlin-Pressesprecherin Theresa Krohn. Die Airline zieht sich aus dem Mallorca-Geschäft zurück. Zum Sommerflugplan werden die Flüge vom Tochterunternehmen Niki übernommen. Doch Niki fliegt nicht exakt nach dem gleichen Plan, wie ihn Air Berlin angekündigt und seinen Kunden verkauft hat. Flughäfen wie beispielsweise Dresden werden von Palma aus nicht mehr direkt angeflogen. So müssen sich einige Reisende, die für den Sommer einen Air-Berlin-Flug gebucht haben, auf Änderungen einstellen. Das kann sowohl Flugzeiten als auch Airports betreffen.
"Wir kontaktieren die Kunden auf dem Weg, wie sie bei uns gebucht haben und informieren über Änderungen", erklärt Theresa Krohn. Sprich: Hat jemand über die Webseite den Flug gekauft, bekommt er eine Mail. Erwarb er das Ticket bei einem Reiseveranstalter, wird dieser informiert. Wie viele Passagiere davon betroffen sind, gibt die Fluggesellschaft nicht bekannt.
Luftfahrtexperten und Verbraucherschützer verfolgen die Entwicklungen von Air Berlin mit regem Interesse. Die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr spricht von einer "gewissen Unruhe auf dem Mallorca-Markt." Die Airline bietet Buchungen derzeit mit dem Hinweis an, dass die Strecken Heimat-Mallorca von Niki durchgeführt werden. Auch werden die Flugnummern nach und nach angepasst.
Derzeit massifiziert sich das Problem bei Air Berlin, doch die Fluggesellschaft ist bei Weitem nicht die einzige, die ihre Passagiere mit einem geänderten Flugplan konfrontiert. Vielflieger kennen das Problem gut, dass eine Benachrichtigung über neue Flugzeiten im digitalen Postfach landet. Nicht selten ohne einen Grund anzuführen und zu Zeiten, die dem Reisenden nicht gut passen. Was tun in so einem Fall?
Es besteht kein Rechtsanspruch, dass man mit einer bestimmten Airline befördert wird, teilt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) auf MM-Anfrage mit. In der Praxis sei es so, dass Flüge von anderen Airlines durchgeführt werden (Code-Share-Flüge), obwohl der Flug unter der Flugnummer der ursprünglich gebuchten Airline läuft. Zumal Niki und Air Berlin zu einer Gesellschaft gehören. Anspruch auf Beförderung habe der Kunde aber definitiv nach der Buchung. Die aktuelle Rechtsprechung sieht vor, dass Reiseveranstalter und Fluggesellschaften die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern dürfen. "Es gilt auch, dass die Änderung zumutbar sein muss", formuliert es das ZEV. Doch was ist eine "zumutbare Änderung"? Zu der Frage gibt es keine gesetzliche Regelung. Auch der Bundesgerichtshof will sich dabei nicht festlegen. In jedem Fall muss der Verbraucher rechtzeitig im Voraus über die Änderung informiert werden.
Air Berlin weist darauf hin, dass Fluggäste Anspruch auf kostenlose Stornierung der Buchung mit Rückzahlung des Ticketpreises oder Recht auf eine Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt haben. Das entspricht den Europäischen Fluggastrechten. Anspruch auf eine Entschädigung wie bei einer wesentlichen Flugverspätung oder Annullierung gibt es im Fall der Flugzeiten-Änderung allerdings nicht: "Eine Entschädigung muss nicht gezahlt werden, wenn die Airline mindestens 14 Tage vor dem Abflug über die bevorstehende Verzögerung informiert", heißt es seitens des ZEV. Ärgerlich können jedoch beide Alternativen werden: Hat man seinen Flug storniert, kostet die neue Buchung bei einer anderen Airline oftmals mehr. Denn je näher der Reisetermin rückt, desto teurer werden die Flüge. Wird eine Umbuchung verlangt, bekommen die Kunden nicht selten ungünstige Alternativen angeboten: Abflug am Folgetag, Umsteigeverbindungen oder unpassende Flugzeiten. "Alle gebuchten Optionen wie Freigepäck oder Sitzplatzreservierung bleiben bestehen", betont Sprecherin Theresa Krohn.
Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, setzten sich mit ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Denn hierfür gelten einige Sonderregelungen. "Bei Pauschalreisen ist es so, dass der Ankunfts- und der Abflugtag allein der Reise dienen", so das ZEV. Man könne also nicht argumentieren, dass einem durch die Verschiebung ein Urlaubstag verloren geht. Anders sehe es aus, wenn durch die Verschiebung die Nachtruhe beeinträchtigt wird, der Flug beispielsweise von 14 auf 3 Uhr verschoben wird. Dann könne die gesamte Reise storniert werden.