Diese spanische Steuerregelung hat unter anderem viele deutschsprachige Residenten auf Mallorca von Anbeginn an verärgert. Es gab nicht wenige unter ihnen, die sich aus diesem Grund von der Insel steuerlich sogar ganz abgemeldet hatten, nachdem die umstrittene Steuerauskunftspflicht mit dem spanischen Formblatt "Modelo 720" im Jahre 2012 eingeführt worden war.
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die spanische Regelung für nicht vereinbar mit EU-Recht erklärt. "Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu verpflichtet sind, ihre Vermögensgegenstände im Ausland zu erklären, verstößt gegen das Unionsrecht", urteilte der Gerichtshof am Donnerstag. Geklagt gegen die spanische Steuerpraxis hatte die EU-Kommission im Jahre 2017, nachdem zuvor Rechtsanwälte auf Mallorca wie etwa Alejandro del Campo gegen die verpflichtende Steuerauskunft juristisch zu Felde gezogen waren.
Das Modelo 720 verpflichtet Steuerinländer in Spanien wie etwa hier gemeldete deutschsprachige Residenten zur detaillierten Offenlegung ihres Auslandsvermögens. Die Informationserklärung wurde 2012 unmittelbar nach einer Steueramnestie eingeführt, um die in Spanien lebenden Steuerbürger unter Androhung strengster Strafen zu zwingen, ihre im Ausland befindlichen und vielfach dem Fiskus unbekannten Vermögenswerte bekanntzugeben. Selbst wer sich an die Regeln halten wollte, hatte jedes Jahr einen erheblichen Papieraufwand zu bewerkstelligen. Das Modelo 720 ist jeweils bis Ende März abzugeben.
Nach einer Bewertung des Urteils durch den in Palma tätigen Dienstleister für Rechts- und Steuerberatung, European Accountig, bedeuten die konkreten Folgen des EuGH-Urteils im Moment Folgendes: Das spanische Finanzamt kann die im Gesetz vorgesehenen Strafen nicht anwenden. Bereits verhängte Strafen müssen annulliert werden.
Für Vermögenswerte, die nachweislich zu einem verjährten Zeitpunkt erworben wurden, kann keine Steuer eingehoben werden.
Aber: Das jetzt ergangene Urteil des EuGH ändert vorerst nichts an der bestehenden Erklärungspflicht. Juristen rechnen jedoch damit, dass die gerichtliche Standpauke aus Luxemburg zu einer Modifizierung der vom Urteil hart kritisierten Strafbestimmungen führen wird.
Der Gerichtshof informierte darüber hinaus: Stellt der Gerichtshof die Vertragsverletzung fest, hat der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil unverzüglich nachzukommen. Ist die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat dem Urteil nicht nachgekommen ist, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Hat ein Mitgliedstaat der Kommission die Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie nicht mitgeteilt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission jedoch bereits mit dem ersten Urteil Sanktionen verhängen.
Stichwort Modelo 720:
Das digitale Formblatt720 ist eine informative Steuererklärung, über die welche in Spanien ansässige Steuerzahler ausländische Vermögenswerte zu deklarieren haben. Anzugeben sind Vermögenswerte, deren Wertkategorie 50.000 Euro übersteigt. Es gibt hierbei drei verschiedene Kategorien von Vermögenswerten:
1. Bankkonten
2. Wertpapiere, Verbindlichkeiten, Versicherungen und Einkünfte
3. Immobilien
Sobald die Erklärung zum Modell 720 bezüglich einer oder verschiedenen zu meldenden Vermögenswerte eingereicht wurde, muss diese nur dann wieder neu eingereicht werden, wenn in Bezug auf eine oder mehrere dieser Besitzwerte eine Erhöhung des für jede Vermögenskategorie festgelegten Gesamthöchstwerts von mehr als 20.000 Euro gegenüber der zuletzt eingereichten Erklärung besteht.