Strände und Küstenzonen sind in Spanien dem Gesetz nach öffentlicher Grund. Die Frage ist, wo die Grenze verläuft. An der Playa de Muro ist die Linie umstritten. Nun ist eine neue Grenze angedacht, die das Privateigentum stärker schützt – zur Erleichterung der Hoteliers.
Denn die meisten Privatgrundstücke, die an den Strand im Norden Mallorcas angrenzen, sind im Besitz von Hotelunternehmern. Hinzu kommt Land, das im Besitz der Gemeinde von Muro ist, sowie eine wenige Parzellen, die Immobilieneigentümern gehören.
Eine erste Grenzlinie, die im Jahre 2010 von der balearischen Küstenbehörde gezogen wurde, hatte den öffentlichen Bereich im Staatsbesitz deutlich ausgeweitet und die Enteignung von rund 100.000 Quadratmetern Land vorgesehen. Damals wurde die Behörde, die dem spanischen Umweltministerium unterstellt ist, von dem sozialistischen Politiker Celestí Alomar geleitet.
Gegen die von der Behörde bestimmte Linie regte sich entsprechend Protest. 2011 wurde die Grenzziehung überarbeitet und teilweise revidiert. Nun sollten nur noch etwa 70.000 Quadratmeter enteignet werden.
Danach wurden die Pläne erneut überarbeitet: Der jüngste Entwurf, der nun öffentlich ausliegt, sieht lediglich eine Fläche von 20.000 Quadratmetern vor, die dem öffentlichen Grund zugeordnet werden soll.
Der Bürgermeister von Muro, Martí Fornes, zeigte sich angesichts dieser Entwicklung "einigermaßen" erleichtert, auch wenn er dennoch hier und da für die Bewahrung von einzelnen Flächen im Privatbesitz kämpfen möchte, schreibt die spanische Tageszeitung "Ultima Hora".
Die Grenzziehung betrifft derzeit lediglich die Zone der Hotels und der Privatfincas, nicht jedoch den Abschnitt der "Casetes de Capellans". Das ist eine traditionelle Sommer-Siedlung in einem Kiefernwald dicht beim Strand. Die beliebten "Häuschen der Kaplane" unterstehen der Gemeinde von Muro und können nicht an Dritte verkauft werden. Sie stehen einzig den Einwohnern von Muro zu, die dort – ähnlich wie auf einem Camping-Platz – die Sommer verbringen.