Für Wanderer auf Mallorca könnten sich die Bedingungen in der Tramuntana, Mallorcas Gebirgszug mi Westen, das von Andratx bis Pollença reicht, schon bald grundlegend ändern. Der Inselrat plant eine Genehmigungspflicht für alle Aktivitäten auf Privatgrund. Da rund 90 Prozent der Gebirgsfläche in privatem Besitz sind, würde die Regelung einen Großteil der beliebten Routen betreffen. Konkret sieht ein Gesetzentwurf vor, dass Wanderer vorab die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer einholen müssen – entweder schriftlich oder über ein digitales System. Ohne diese Erlaubnis dürfte ein Großteil der Wege künftig nicht mehr genutzt werden.
Komplexe Umsetzung für ein verzweigtes Wegenetz
Die praktische Umsetzung gilt als schwierig. Viele der bekannten Wanderwege verlaufen über mehrere Grundstücke hinweg. Für eine einzelne Tour könnten daher mehrere Genehmigungen erforderlich sein – ein erheblicher organisatorischer Aufwand sowohl für Wanderer als auch für Eigentümer. Als Vorbild dient ein bereits bestehendes Modell in Valldemossa. In der dortigen "Muntanya des Voltor" ist der Zugang seit Jahren streng geregelt. Je nach Situation dürfen täglich nur zwischen 20 und 40 Personen das Gebiet betreten. Die Eigentümer wollen damit vor allem den Naturraum schützen und Besucherströme lenken. Auch auf anderen Grundstücken gibt es bereits Einschränkungen. So wird etwa auf der Finca Massanella seit Jahren eine Gebühr für den Zugang erhoben. Eine flächendeckende Regelung existiert bislang jedoch nicht.
Streitpunkte: Wegeführung und Privatsphäre
Ein zentraler Punkt der geplanten Reform betrifft die Wegeführung. Grundstückseigentümer sollen künftig berechtigt sein, den Verlauf von Wanderwegen auf ihrem Gelände selbst auszuweisen– solange die grundsätzliche Nutzung erhalten bleibt. Ziel ist es, Konflikte mit Anwohnern zu reduzieren.
Hintergrund ist ein grundlegender Wandel: Viele historische Wege führen direkt an den sogenannten Possessions vorbei, den traditionellen Gutshöfen der Insel. Während diese früher auch als Versorgungsstationen dienten, steht heute für viele Eigentümer der Schutz ihrer Privatsphäre im Vordergrund.
Konflikte gibt es bereits an mehreren bekannten Routen. Besonders betroffen ist etwa das Gebiet um die Finca Bóquer im Norden der Insel, wo es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Wanderern und Verwaltern kommt. Auch der Verlauf des Fernwanderwegs GR 221 sorgte zuletzt für juristische Streitigkeiten, etwa im Bereich von Bàlitx bei Sóller.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der öffentlichen Auslegung und kann noch bis Mitte April kommentiert werden. Ziel der geplanten Regelung ist ein stärker gesteuertes Besuchermanagement, das den Zugang zur Landschaft ermöglicht, gleichzeitig aber Eigentumsrechte und Belastungsgrenzen berücksichtigt.