Noch bevor er in den Ryanair-Flieger in Richtung Mallorca-Urlaub einsteigen konnte, hat sich ein Deutscher am Airport jede Menge Ärger einhandelt. Am Flughafen Memmingen flog der Passagier mit einem Messer im Handgepäck auf – das ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Der Vorfall hatte sich am vergangenen Sonntag, 18. Mai, ereignet, wie die Grenzpolizeiinspektion des Airports auf Anfrage des Mallorca Magazins bestätigte. Auf die Insel fliegen durfte der Mann aber trotzdem – nur eben ohne sein Messer.
Bei der Sicherheitskontrolle stellten die Mitarbeiter des Flughafens Memmingen fest, dass der Mallorca-Urlauber ein kleines Messer in seinem Handgepäck hatte. Daraufhin verständigten die Kontrolleure die Polizei. Die Beamten prüften dann, ob der Mann ein "berechtigtes Interesse" nachweisen konnte. Ein Polizeisprecher erklärte gegenüber MM: "Das ist zum Beispiel bei Jägern der Fall." Wie der Airport-Beamte betonte, sei der Passagier völlig ahnungslos gewesen.
Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Den Mallorca-Urlauber erwartet jetzt ein Bußgeldverfahren, weil er mit dem Messer im Handgepäck gegen das Luftsicherheitsgesetz verstoßen hat. Am Airport Memmingen sei dieser Vorfall aber keine Seltenheit, betont der Polizeisprecher: "Das kommt ein- bis zweimal in der Woche vor." Viele Fluggäste hätten dabei keine bösen Absichten, meistens wüssten sie schlichtweg nicht, welche Gegenstände sie mit sich führen dürfen.
Diese Gegenstände gehören nicht ins Handgepäck
Folgende Gegenstände sind bei allen Airlines grundsätzlich im Handgepäck verboten: Scheren, Stricknadeln, Messer und andere spitze Gegenstände. Tabu sind auch Pistolen und Waffen. Auch Sportgeräte, mit denen man andere Passagiere verletzten könnte, zählen dazu, beispielsweise "Tennis-, Hockey- und Baseballschläger", heißt es von Seiten der Fluggesellschaft Ryanair. Gleiches gilt auch für Angelruten und Wanderstöcke. Auch Sprengstoffe und brennbare Stoffe sowie chemische und toxische Substanzen und Benzinfeuerzeuge gehören nicht ins Handgepäck.