Weil er 650 Studenten um ihren Mallorca-Urlaub betrogen hat, muss ein Unternehmer zwei Jahre lang ins Gefängnis gehen und die Betroffenen mit insgesamt mehr als 280.000 Euro entschädigen. Das ist die Konsequenz eines Urteils der Strafkammer des spanischen Obersten Gerichtshofes, das seinerseits eine Verurteilung des Provinzgerichtes Murcia von 2023 bestätigte, nachdem der Unternehmer dagegen Berufung eingelegt hatte.
Der Angeklagte, alleiniger Geschäftsführer eines Unternehmens, das unter dem Handelsnamen "Todolisto.es" firmierte, hatte sich sich gegenüber insgesamt 650 Studenten aus ganz Spanien verpflichtet, sie von ihren Herkunftsorten nach Valencia und von dort nach Palma de Mallorca zu ihrer Unterkunft in Hotels auf der Insel und anschließend zurück zu befördern. Dafür hatten die jungen Leute jeweils durchschnittlich etwa 400 Euro bezahlt.
Nachdem der Unternehmer jedoch den Betrag für die Reisen auf den Bankkonten erhalten hatte, behielt er ihn ein, ohne die vereinbarten Transporte und Unterkünfte zu realisieren, und beschränkte sich darauf, per E-Mail oder SMS die Uhrzeiten der Reisen mitzuteilen, und dass diese storniert worden waren. Kurz darauf beantragte er die freiwillige Insolvenz.
Geld für andere Zwecke verwendet
Das Urteil sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte davon ausging, dass "er das Geld, das er aus seiner Haupttätigkeit erzielte, für andere geschäftliche Aktivitäten, die er unternahm, oder für persönliche oder geschäftliche Bedürfnisse, die ihm wichtig waren, verwenden konnte." Gemäß dieser Einschätzung wurde der Unternehmer wegen eines schweren Veruntreuungsdelikts verurteilt.
Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte Schulden in Höhe von mehr als 250.000 Euro aus der Zeit vor dem 31. Dezember 2012 mit Geldern aus den Reisen der Saison 2013 beglichen hat. "Diese vom Angeklagten beschlossene wirtschaftliche Maßnahme bedeutete offensichtlich, dass Geld, das für die Reisen des Jahres 2013 vorgesehen war, für andere Zwecke verwendet wurde, was wiederum zu einem Liquiditätsengpass führte, mit dem die Anforderungen dieser Reisen nicht mehr gedeckt werden konnten", so die Richter.