Es scheint für Mallorca-Auswanderer eine schwierige Entscheidung zu sein: Melden sie ihren Wohnsitz in Deutschland ab oder nicht? Obwohl die Rechtslage für alle, die dauerhaft im Ausland leben, keinen Spielraum lässt, führen viele Residenten weiterhin eine deutsche Adresse im Personalausweis.
"Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden", fasst der Verein "Deutsche im Ausland (DIA)" die Meldepflicht zusammen. Sie ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Der Gesetzgeber geht von einem Auszug aus, wenn aus der Wohnung Einrichtungsgegenstände entfernt werden oder die Abwesenheit länger als ein Jahr dauert.
"Die Abmeldung liegt nicht im Ermessen des Bürgers", sagt Karolina Wojtal, Juristin im "Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Deutschland (ZEV)". Sprich: die Abmeldung ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Anmelden muss man sich dort, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet. Wer also auf Mallorca lebt und arbeitet, dort auch gemeinsam mit seiner Familie wohnt, hat seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland und muss sich dort abmelden.
Das deutsche Melderecht sieht bei Umzügen ins Ausland einige Besonderheiten vor: Im Gegensatz zum Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich abmelden, und das entweder eine Woche vor Auszug oder maximal zwei Wochen danach. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Laut Gesetz sind Meldebehörden verpflichtet, unrichtige Angaben im Melderegister zu löschen. Das kann dann zu einer Korrektur im Register und auch zu "einer Abmeldung von Amts wegen" führen. Außerdem ist ein Zweitwohnsitz in Deutschland rein rechtlich nicht realisierbar. Einen so genannten Nebenwohnsitz kann man nur haben, wenn auch der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
Die Auswanderer melden sich in der Gemeinde ab, wo sie zuletzt gewohnt haben. Eine automatische Übermittlung zwischen den spanischen und deutschen Meldebehörden wie innerhalb des Landes gibt es nicht. Häufig kann die Abmeldung auch im Internet erledigt werden. Die Bestätigung wird dann per Post an die neue Anschrift im Ausland geschickt. Statistiken, wie viele Mallorca-Residenten immer noch einen deutschen Wohnsitz auf dem Papier führen, gibt es nicht.
Krankenkassen und auch der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher GEZ genannt) entlassen meist nur aus dem Vertragsverhältnis, wenn eine amtliche Abmeldebestätigung vorgelegt wird. "Das ist rechtlich auch in Ordnung so", betont die Juristin vom ZEV. Die Bestätigung kann auch zur Kündigung von Verträgen in Fitnessstudios und bei Telefonanbietern dienen.
Wichtig ist die Abmeldebestätigung auch, wenn Reisepass oder Personalausweis ablaufen. Wer nicht in Deutschland gemeldet ist, kann seinen neuen Personalausweis und Reisepass über das Konsulat in Palma beantragen.
Wer noch einen Wohnsitz in Deutschland führt, muss eigentlich in der dortigen Gemeinde seine neuen Ausweisdokumente beantragen. Das Konsulat ist nur in Ausnahmefällen zuständig: Die Auslandsvertretung kann nur mit Ermächtigung der zuständigen innerdeutschen Ausweisbehörde tätig werden.
Das spanische Gesetz schreibt vor, dass sich jeder Ausländer, der mehr als drei Monate im Jahr in Spanien aufhält, ins Ausländerregister eintragen lassen muss. Das geht auf Mallorca nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Ausländerbüro in Palma. Dort erhält man sowohl die spanische "Identitätsnummer für Ausländer" (Número de Identificación de Extranjero NIE) als auch die "Residencia", die grüne Aufenthaltskarte. Für die Residencia müssen entweder eine sozialversicherungsplfichtige Beschäftigung oder entsprechende Geldmittel nachgewiesen werden. Wer sich ins Ausländerregister eintragen lässt, gilt zudem in Spanien als Steuerinländer. Nach Angaben der Stadt Palma müssen sich Residenten zudem im Einwohnermeldeamt ihrer Gemeinde registrieren lassen.