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AIRPORTS & AIRLINES

Ärger für Mallorca-Passagier am Flughafen: Diese verbotene Waffe hatte er im Handgepäck

Nach dem deutschen Waffengesetz wird der Gegenstand als "Totschläger" eingestuft. Der Mann durfte aber trotzdem nach Palma fliegen

Waffen haben im Handgepäck auf Mallorca-Flügen nichts zu suchen | Foto: Bundespolizei

| Köln, Deutschland |

Auf dem Weg nach Mallorca hat sich ein 64-jähriger Passagier am Flughafen Köln/Bonn Ärger eingehandelt. Im Handgepäck führte der britische Staatsangehörige eine verbotene Waffe mit sich. Die sogenannte "Affenfaust" wird per Gesetz als "Totschläger" eingestuft. Dem Flugreisenden wurde die Waffe abgenommen, er durfte aber trotzdem auf die Insel fliegen.

Wie die zuständige Bundespolizeidirektion in einer Pressemitteilung bekannt gibt, flog der 64-jährige Brite bei der Sicherheitskontrolle des NRW-Airports auf. Er wollte samt der "Affenfaust" im Handgepäck nach Mallorca fliegen – das verwehrten ihm die Beamten aber. Stattdessen musste der Mann einen "in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten" benennen, heißt es in dem Bericht.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Gegen den Flugpassagier hat die Bundespolizei daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und die Waffe wurde sichergestellt. Seinen Flug in Richtung Palma de Mallorca durfte der Mann aber trotzdem antreten.

Eine "Affenfaust" ist ein Knoten, der mit einem harten oder schweren Kern versehen sein kann. Dieser Gegenstand wird gemäß deutschem Waffengesetz als Totschläger eingestuft und zählt daher zu den verbotenen Waffen. Damit ist die Waffe gleichauf mit Schlagringen oder Wurfsternen. Im Handgepäck auf Mallorca-Flügen sind Waffen streng verboten.

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